Gebäude
Ameisen in der Küche im Mehrfamilienhaus: Wege, Rollen, Vorbeugung
Redaktion Hausana · Veröffentlicht am 22. Juli 2026 · aktualisiert am 25. Oktober 2026
Tauchen Ameisen in einer Küche eines Mehrfamilienhauses auf, ist die erste Frage nicht, welches Mittel hilft, sondern ob nur diese Wohnung betroffen ist oder das Gebäude. Ein einzelner Frühlingsbesuch von draussen lässt sich in der Wohnung lösen, ein Befall, der über Leitungsschächte, Steigzonen und Hohlräume mehrere Küchen erreicht, gehört dagegen in die Hand der Verwaltung oder der Eigentümerschaft. Dieser Beitrag zeigt, wie Ameisen ein Haus durchqueren, woran Sie Einzelfall und Gebäudefall unterscheiden, wer in Miete und Stockwerkeigentum was übernimmt und welche baulichen Massnahmen den nächsten Befall verhindern. Er richtet sich an Mieterinnen und Mieter, an Stockwerkeigentümer, an Verwaltungen und an alle, die als Abwart oder Hauswart den Überblick über eine Liegenschaft haben.

Warum eine Küche im Mehrfamilienhaus kein Einzelfall sein muss
In einem Einfamilienhaus ist die Rechnung einfach: Die Ameisen kommen durch eine Tür, ein Fenster oder eine Fuge, und wer dort wohnt, kann alles selbst kontrollieren. Im Mehrfamilienhaus sind die Küchen über Bauteile verbunden, die niemand im Alltag sieht. Wasser- und Abwasserleitungen laufen in Steigzonen übereinander, Lüftungskanäle verbinden die Geschosse, Heizleitungen ziehen sich durch Böden und Wände, und hinter den Küchenkombinationen liegen Hohlräume, die von Wohnung zu Wohnung reichen können.
Für die meisten einheimischen Ameisen spielt das wenig Rolle. Sie nisten nach Angaben des Bundesamts für Umwelt BAFU meist im Freien und kommen im Frühling auf Futtersuche ins Haus. Für Arten, die im Gebäude selbst leben, sind diese Verbindungen jedoch ideale Wege. Die Fachstelle Schädlingsprävention der Stadt Zürich hält fest, dass sich die Pharaoameise über Schächte, Lüftungen und Fernwärmeleitungen ausbreiten und so ganze Häuserblocks befallen kann.
Dazu kommt eine organisatorische Seite. Die Küche gehört zur Mietsache oder zum Sonderrecht, die Leitungen dahinter oft zu den gemeinsamen Teilen. Wer handelt, wer bezahlt und wer informiert wird, hängt deshalb davon ab, wo die Ameisen wohnen, und nicht nur davon, wo sie gesehen werden.
Die Wege der Ameisen durch das Gebäude
Wer den Weg kennt, kann gezielt handeln. Die folgenden Stellen sind im Mehrfamilienhaus die häufigsten Übergänge zwischen draussen, Gebäude und Küche.
Die Küche als Endpunkt: Sockel, Unterbau, Durchführungen. In der Küche selbst laufen Ameisenstrassen fast immer entlang von Kanten: an der Sockelleiste, an der Fuge zwischen Arbeitsplatte und Wand, unter dem Spülenunterbau. Dort, wo Abwasser- und Wasserleitungen durch die Rückwand führen, sind die Aussparungen oft grösser als die Rohre. Diese Ringspalten sind für Ameisen offene Türen zur Installationszone dahinter. Ähnliches gilt für Steckdosen und Schalter, deren Dosen in Hohlräume münden, und für den Raum hinter Geschirrspüler und Kühlschrank, wo es warm und manchmal feucht ist.
Steigzone und Leitungsschacht. Die Steigzone ist der senkrechte Schacht, in dem die Leitungen von Geschoss zu Geschoss laufen. In vielen Häusern liegen die Küchen übereinander, damit die Leitungen kurz bleiben. Für Ameisen, die im Gebäude nisten, ist dieser Schacht eine Treppe zwischen den Wohnungen. Ein Befall, der im Erdgeschoss beginnt und Wochen später im zweiten Stock auftaucht, folgt oft genau dieser Linie. Gleiches gilt für Lüftungsschächte in innenliegenden Küchen und Bädern.
Heizleitungen und warme Hohlräume. Tropische Arten brauchen Wärme. Nach der Stadt Zürich ziehen Pharaoameisen mit ihren Nestern dorthin, wo es warm ist: in Elektrodosen, in Geräte, an Warmwasserrohre oder in aufgeheiztes Mauerwerk, und dass sie für das Überleben auf Gebäude mit Zentralheizung angewiesen sind. Im Mehrfamilienhaus mit zentraler Heizung und gedämmten Leitungen findet eine solche Art im Winter genau das, was sie braucht.
Fassade, Sitzplatz und Umgebung. Bei einheimischen Arten liegt der Ursprung meist aussen. Das BAFU nennt Ritzen und Spalten in der Fassade sowie um Fenster und Lüftungen als Eintrittswege und empfiehlt, sie zu verschliessen. Gartensitzplätze mit Platten auf Sand sind beliebte Nistorte, und Erdgeschosswohnungen mit direktem Zugang zum Garten sind deshalb häufiger betroffen als Wohnungen in den oberen Etagen. Abfallsäcke auf dem Balkon und offene Komposter in Hausnähe verstärken den Anreiz.
Holzbauteile und Feuchtigkeit. Rossameisen und verwandte Holzameisen suchen ihr Futter nach dem BAFU im Freien, legen das Nest aber in durchfeuchtetes Holz oder in Wandhohlräume und schwächen dabei mit der Zeit die Bauteile. In Mehrfamilienhäusern sind die kritischen Stellen Holzbalkone, Holzfenster mit undichten Anschlüssen, alte Holzböden über feuchten Kellern und Bereiche, in denen ein Leitungsleck lange unbemerkt geblieben ist. Das BAFU empfiehlt, verbautes Holz vor Feuchtigkeit zu schützen. Wo Rossameisen auftreten, ist deshalb immer auch die Frage nach einem Feuchteschaden zu stellen; mehr dazu im Beitrag Feuchtigkeit und Schädlinge.
Einzelfall oder Gebäudefall: die Kriterien
Die wichtigste Weichenstellung ist die Frage, ob eine einzelne Wohnung betroffen ist oder die Liegenschaft. Der Kanton Basel-Stadt hat für invasive Ameisen Kriterien veröffentlicht, die sich auch für die allgemeine Einordnung eignen: Einheimische Ameisen zeigen sich hauptsächlich im Frühling und kehren an dieselben Stellen zurück, und verschwinden nach einfachen Massnahmen; ein Befall, der die Liegenschaft umfassend erfasst und sich trotz Massnahmen über mehrere Stockwerke, Aussenräume und Nachbarliegenschaften ausbreitet, ist dagegen ein Hinweis auf eine invasive Art.
| Beobachtung | Spricht eher für einen Einzelfall | Spricht eher für einen Gebäudefall |
|---|---|---|
| Betroffene Wohnungen | eine Wohnung, meist im Erdgeschoss | mehrere Wohnungen, auch in oberen Geschossen |
| Jahreszeit | Frühling, danach ruhig | ganzjährig oder jedes Jahr ausgedehnter |
| Herkunft der Strasse | Balkontür, Fenster, Gartenseite | Steckdose, Schacht, Rohrdurchführung, Wandfuge |
| Wirkung einfacher Massnahmen | Köder und Abdichten genügen | keine Besserung nach mehreren Versuchen |
| Geflügelte Tiere | Schwarm im Sommer | keine geflügelten Tiere |
| Gemeinschaftsräume | nicht betroffen | Waschküche, Keller, Treppenhaus betroffen |
| Umgebung | einzelnes Nest unter Platten | viele Nester, Erdauswurf entlang von Wegen und Mauern |
Wichtig für Verwaltungen: Ein Gebäudefall lässt sich nicht lösen, indem jede Partei in ihrer Wohnung etwas unternimmt. Behandelt eine Wohnung und die Nachbarwohnung nicht, weichen die Tiere aus, und der Befall wandert. Bei Pharaoameisen rät die Stadt Zürich aus diesem Grund, nach Möglichkeit auch die Nachbarhäuser auf Befall zu prüfen.
Die Pharaoameise: der typische Gebäudefall
Die Pharaoameise ist der Fall, an dem sich zeigt, warum Ameisen im Mehrfamilienhaus eine Sache der Liegenschaft sein können. Nach dem Merkblatt der Stadt Zürich ist sie etwa 2 Millimeter lang, bernsteingelb mit schwarzem Hinterleibsende, lebt in der Schweiz nur in Gebäuden und tritt dort das ganze Jahr auf.
Was sie für Verwaltungen besonders macht:
- Sie hat nichts mit Sauberkeit zu tun. Laut Merkblatt hängt ein solcher Befall in keinem Fall von der Reinlichkeit der Bewohner ab. Eingeschleppt werden einige Arbeiterinnen mit einer Königin oder Larven, etwa mit Waren.
- Sie bildet Tochtervölker, die sich nicht bekämpfen, und verlegt ihre Nester an wärmere Orte. Ein Volk genügt, um das ganze Haus zu besiedeln.
- Sie verschwindet nicht von allein, der Befall wird grösser.
- Sprays und handelsübliche Köderdosen wirken nicht. Die Bekämpfung mit speziellen Ködern ist aufwändig und erfordert eine Firma mit Fachbewilligung.
- Sie kann Keime verschleppen. Das Merkblatt nennt Pilzsporen, Krankheitskeime und Fäulniserreger und hebt Spitäler als besonders heikel hervor.
Für eine Liegenschaft bedeutet das: Einzelne Mieterinnen und Mieter können das Problem nicht lösen, auch mit grossem Einsatz nicht. Gut gemeinte Sprühaktionen in einzelnen Wohnungen können die Tiere in andere Bereiche treiben. Die Verwaltung muss koordinieren, und alle betroffenen Einheiten müssen in die Behandlung einbezogen werden.
Wenn mehrere Wohnungen betroffen sind: der Ablauf
Sobald mehr als eine Wohnung Ameisen meldet, lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen. Die folgende Reihenfolge hat sich in Liegenschaften bewährt, weil sie verhindert, dass verschiedene Parteien gegeneinander arbeiten.
- 1. Meldungen sammeln. Die Verwaltung oder der Abwart hält fest, welche Wohnungen betroffen sind, seit wann, in welchem Raum und an welcher Stelle. Ein einfacher Grundriss pro Geschoss mit markierten Fundstellen zeigt oft schon die Achse, etwa die Steigzone der Küchen.
- 2. Eigenmassnahmen stoppen. Alle Parteien werden gebeten, keine Sprays mehr einzusetzen und keine Fugen abzudichten, bis die Art bestimmt ist. Sonst verwischen sie Spuren und verschieben die Tiere.
- 3. Tiere und Fotos sichern. Pro betroffener Wohnung einige unversehrte Tiere in einem kleinen Behälter und ein Foto mit Massstab. Mieterinnen und Mieter können dafür das Hilfsmittel zur Foto-Bestimmung nutzen.
- 4. Art bestimmen lassen. Durch eine Fachperson, bei Verdacht auf eine invasive Art mit Meldung an die kantonale Stelle. Im Kanton Basel-Stadt übernimmt nach den Hinweisen des Kantonalen Laboratoriums das Unternehmen, das die Bekämpfung durchführt, die Meldung, zusammen mit den bereits getroffenen Massnahmen.
- 5. Behandlung für das Gebäude planen. Nicht Wohnung für Wohnung, sondern nach Zonen: alle Küchen einer Steigzone, die Gemeinschaftsräume, die Schächte, bei Bedarf die Umgebung. Eingesetzt werden in der Schweiz zugelassene Produkte, nach Gebrauchsanweisung angewendet. Die Offerte nennt Umfang, Methode, Zahl der Durchgänge und einen allfälligen zweiten Durchgang gemäss schriftlicher Offerte.
- 6. Zugang organisieren. Termine für alle Wohnungen, Information über Vorbereitung, etwa das Ausräumen des Spülenunterbaus, und über Einschränkungen, zum Beispiel keine Reinigung der Köderstellen.
- 7. Nachkontrolle und Abschluss dokumentieren. Welche Wohnungen sind frei, wo wurde nachbehandelt, welche baulichen Massnahmen folgen? Diese Dokumentation hilft beim nächsten Mieterwechsel und bei einer Wiederholung.
Eine kostenlose, unverbindliche Anfrage für die ganze Liegenschaft stellen Sie über Ihr Anliegen. Wir übernehmen Ihre Anfrage, in der ganzen Schweiz.
Wer was übernimmt: die Rollen im Überblick
Der häufigste Grund, warum ein Ameisenbefall in einem Mehrfamilienhaus länger dauert als nötig, ist nicht die Art, sondern die Organisation: Jede Partei tut etwas anderes, oder alle warten aufeinander. Die folgende Tabelle zeigt, wer was übernimmt, was festgehalten werden sollte und was niemand ohne Absprache tun sollte.
| Rolle | Aufgabe | Was dokumentiert wird | Was nicht in eigener Regie geschieht |
|---|---|---|---|
| Mieterin, Mieter | Lebensmittel sichern, Befall melden, Zugang ermöglichen | Datum, Raum, Fundstelle, Fotos, Tiere | Fachfirma auf eigene Rechnung beauftragen, Fugen und Durchführungen verschliessen, Spray im ganzen Haus |
| Vermieterschaft, Verwaltung | Meldungen sammeln, Bestimmung und Behandlung beauftragen, Parteien informieren | betroffene Einheiten, Offerte, Termine, Nachkontrolle | Kosten ohne Grundlage auf die Mieterschaft überwälzen, nur einzelne Wohnungen behandeln lassen |
| Abwart, Hauswart | Gemeinschaftsräume beobachten, Umgebung kontrollieren, Zugang zu Schächten | Fundorte in Keller, Waschküche, Umgebung, Fotos | Biozide in Wohnungen ausbringen, Schächte verschliessen, bevor die Art bestimmt ist |
| Stockwerkeigentümer | Befall im eigenen Sonderrecht melden, Zugang ermöglichen | Fundstellen in der eigenen Einheit | Eingriffe an gemeinsamen Teilen wie Steigzonen, Fassade, Leitungen |
| Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft | Massnahmen an gemeinsamen Teilen auslösen, Kosten nach Reglement verteilen | Beschlüsse, Offerten, betroffene Einheiten | Eingriffe im Sonderrecht ohne Absprache mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer |
| Fachbetrieb | Art bestimmen, Behandlung durchführen, invasive Arten melden lassen | Art, Methode, Produkte, Zonen, Nachkontrolle | Behandlung ohne Bestimmung, Insektizide in Schutzzonen oder entgegen der Gebrauchsanweisung |
Für Verwaltungen hat sich bewährt, in der Hausordnung oder im Mieterinformationsblatt einen Satz zu Schädlingen aufzunehmen: Meldung an die Verwaltung, keine eigenen Sprays in Gemeinschaftsräumen, Zugang für Kontrollen. Das spart im Ernstfall Zeit.
Mietrecht: Mangel, Meldung, Kosten
Die Stadt Zürich fasst die Lage in ihrem Merkblatt zur Pharaoameise so zusammen: Die Hauseigentümerschaft oder die Verwaltung hat die Wohnung in gutem Zustand, frei von Ungeziefer, zu vermieten; sind bei Bezug Schädlinge vorhanden, gilt das als Mangel an der Mietsache, für dessen Behebung die Vermieterschaft zuständig ist, und die Kosten können nicht ohne Weiteres auf die Mieterinnen und Mieter überwälzt werden. Als Grundlage nennt das Merkblatt das Obligationenrecht (OR, SR 220), insbesondere die Artikel 256, 257f, 257g, 257h, 258 und 259.
Für den Alltag bedeutet das:
- Melden ist Pflicht und Schutz zugleich. Wer als Mieterin oder Mieter einen Befall feststellt, meldet ihn der Verwaltung schriftlich, mit Datum und Fotos. Eine späte Meldung kann sich zum Nachteil auswirken, wenn der Schaden in der Zwischenzeit grösser wird.
- Wer beauftragt, bezahlt grundsätzlich. Die Stadt Zürich hält fest, dass wer einer Firma einen Auftrag erteilt, grundsätzlich auch die Kosten übernimmt. Mieterinnen und Mieter beauftragen deshalb besser nicht selbst, sondern melden und lassen die Verwaltung handeln.
- Kleine Dinge bleiben bei der Mieterschaft. Lebensmittel dicht aufbewahren, Krümel entfernen, Abfall nicht auf dem Balkon lagern: Das gehört zum normalen Gebrauch und zur Sorgfalt in der Wohnung.
- Ursache und Verantwortung können auseinanderfallen. Bringt eine Partei nachweislich befallene Pflanzen ins Haus, stellt sich die Kostenfrage anders als bei einem Befall, der über die Steigzone kommt. Solche Fragen klären Verwaltung und Parteien im Einzelfall, im Zweifel mit einer Schlichtungsstelle.
Mehr zu Schädlingen in der Mietwohnung und zur Abgrenzung der Pflichten lesen Sie auf unserer Seite zu Ameisen und in unserem Beitrag Woher kommen Kakerlaken?, der die gleiche Logik für Schaben beschreibt.
Stockwerkeigentum: gemeinsame Teile und Sonderrecht
Im Stockwerkeigentum ist die Lage komplizierter, weil zwei Ebenen nebeneinander bestehen. Die Küche gehört in der Regel zum Sonderrecht der einzelnen Eigentümerin oder des einzelnen Eigentümers. Die Steigzone, die Fassade, das Dach, die Umgebung und die Leitungen bis zur Abzweigung in die Wohnung gehören meist zu den gemeinschaftlichen Teilen. Welche Bauteile genau wohin gehören, steht im Begründungsakt und im Reglement der Gemeinschaft.
Daraus folgen drei praktische Regeln:
- Befall in einer Einheit: Die Eigentümerin oder der Eigentümer der betroffenen Einheit handelt und bezahlt, solange die Ursache in der eigenen Einheit liegt.
- Befall über gemeinsame Teile: Kommen die Ameisen aus der Steigzone, aus der Fassade oder aus der Umgebung, ist die Gemeinschaft zuständig. Die Verwaltung löst die Massnahme aus, die Kosten werden nach Reglement verteilt.
- Befall in mehreren Einheiten: Hier lohnt sich fast immer ein gemeinsamer Auftrag, weil eine Behandlung nur einzelner Einheiten den Befall verschiebt. Die Verwaltung kann die Eigentümer schriftlich informieren und eine gemeinsame Offerte einholen.
Vermietet eine Stockwerkeigentümerin ihre Einheit, kommt die Mietrechtsebene hinzu: Die Mieterschaft meldet an die Vermieterin, diese meldet an die Verwaltung der Gemeinschaft, wenn gemeinsame Teile betroffen sind.
Bauliche Vorbeugung: Checkliste für Eigentümerschaft und Abwart
Vorbeugung ist im Mehrfamilienhaus vor allem eine Frage der Gebäudehülle und der Installationen. Viele Massnahmen lassen sich mit ohnehin geplanten Arbeiten verbinden, etwa bei einer Küchenerneuerung, einem Fensterersatz oder einer Fassadensanierung.
| Bauteil | Massnahme | Guter Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Rohrdurchführungen in der Küche | Ringspalten um Wasser- und Abwasserrohre schliessen, Abdeckrosetten setzen | Küchenerneuerung, Mieterwechsel |
| Steigzone und Schachttüren | Revisionsöffnungen dicht schliessend ausführen, Durchbrüche zwischen Geschossen abschotten | Leitungssanierung, Brandschutzarbeiten |
| Fassade und Fenster | Ritzen und Spalten an Fassade, Fenstern und Lüftungen verschliessen, Insektenschutzgitter an oft geöffneten Fenstern | Fassadenunterhalt, Fensterersatz |
| Gartensitzplatz | Sand unter Platten durch groben Kies ersetzen | Umgebungsarbeiten, Neubelag |
| Holzbauteile | verbautes Holz vor Feuchtigkeit schützen, Lecks rasch beheben, Anschlüsse von Holzbalkonen prüfen | jährliche Kontrolle, nach Wasserschäden |
| Abfallplatz | geschlossene Container im Freien, keine Säcke auf Balkonen und im Treppenhaus | Hausordnung, Umgebungsgestaltung |
| Keller und Waschküche | Feuchtigkeit kontrollieren, Lebensmittel nicht offen lagern lassen | Kontrollgang des Abwarts |
Das BAFU nennt mehrere dieser Punkte ausdrücklich: Ritzen und Spalten an Fassade, Fenstern und Lüftungen verschliessen, Insektenschutzgitter an oft geöffneten Fenstern, Abfallsäcke nicht auf dem Balkon, sondern in Containern im Freien aufbewahren, den Sand unter Gartenplatten durch groben Kies ersetzen und verbautes Holz vor Feuchtigkeit schützen. Der Grundsatz dahinter ist jener der integrierten Schädlingsbekämpfung: erst vorbeugen und überwachen, dann nicht chemisch handeln und chemische Mittel zuletzt einsetzen.
Eine Bitte an die Bauherrschaft: Abdichten ist erst sinnvoll, wenn kein Nest mehr im Gebäude ist. Wer eine Steigzone verschliesst, in der eine Kolonie lebt, sperrt sie ein, und die Tiere suchen sich den nächsten Ausgang, oft in eine Küche.
Umgebung, Garten und Bauarbeiten: invasive Ameisen nicht verschleppen
Ein Thema, das Eigentümerschaften und Verwaltungen zunehmend beschäftigt, sind invasive Ameisen in der Umgebung von Liegenschaften. Das BAFU nennt die Vernachlässigte Ameise (Lasius neglectus) und Tapinoma magnum, die viele Königinnen pro Nest haben, Zweignester bilden und Superkolonien aufbauen können. Dringen sie in Häuser ein, sind sie für die Bewohnerinnen und Bewohner sehr lästig, und sie sollten den Neobiota-Verantwortlichen des Kantons gemeldet werden.
Für Liegenschaften ist vor allem der Verschleppungsweg wichtig. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich beschreibt in seinem Merkblatt zu Bau- und Gartenabfällen, dass Wurzelballen und Topfpflanzen die höchste Verschleppungsgefahr bergen, dass auch Erdaushub ein Nest verschleppen kann und dass bei Bauvorhaben im Befallsgebiet die Neobiota-Kontaktperson und alle Auftragnehmer zu informieren sind. Als Schäden nennt das Merkblatt neben der Belästigung in Wohnung und Garten auch Schäden an Fassaden und Elektrik sowie Hygieneprobleme in Lebensmittel- und Gesundheitsbetrieben.
Was Eigentümerschaft und Abwart daraus ableiten können:
- Neue Pflanzen prüfen. Bei Umgebungsarbeiten Topf- und Gartenpflanzen vor dem Einsetzen auf Ameisen kontrollieren, besonders mediterrane Gehölze wie Palmen und Olivenbäume, die das Merkblatt der Gemeinde Reinach (BL) hervorhebt.
- Aushub nicht unbesehen verschieben. Liegt die Liegenschaft in einem bekannten Befallsgebiet, vor Bauarbeiten die Gemeinde oder die kantonale Fachstelle kontaktieren.
- Befallene Pflanzen richtig entsorgen. Nach dem Kanton Basel-Stadt mit Wurzelballen und Erde dicht verpackt über den Kehricht.
- Nicht selbst bekämpfen. Nach dem Merkblatt Reinach sind frei erhältliche Köder und Insektizide gegen Tapinoma wirkungslos und schaden den einheimischen Ameisen. In Grundwasserschutzzonen können Insektizide auch für Fachpersonen verboten sein.
- Zuständigkeit klären. Dasselbe Merkblatt hält fest, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer für die Meldung bei Befall und für allfällige Bekämpfungsmassnahmen verantwortlich sind.
Information im Haus
Ein Befall im Mehrfamilienhaus verunsichert. Ein klarer Aushang oder ein Schreiben der Verwaltung beruhigt und sorgt dafür, dass alle in die gleiche Richtung arbeiten. Folgende Punkte gehören hinein:
- was festgestellt wurde und welche Art vermutet oder bestimmt ist;
- dass ein Befall mit Ameisen, insbesondere mit Pharaoameisen, kein Versäumnis der betroffenen Haushalte ist;
- die Bitte, keine Sprays einzusetzen und keine Fugen zu verschliessen;
- wie und bei wem neue Funde gemeldet werden;
- die geplanten Termine und was dafür vorbereitet werden soll;
- wie lange Köder liegen bleiben und dass die Stellen nicht gereinigt werden;
- der Hinweis, dass Köder ausser Reichweite von Kindern und Haustieren platziert werden und dass bei Verdacht auf eine Vergiftung Tox Info Suisse unter 145 erreichbar ist.
Im Haus mit Gewerbe, etwa einem Restaurant, einer Bäckerei oder einer Praxis im Erdgeschoss, gehört der Betrieb früh in die Information. Lebensmittelbetriebe haben eigene Pflichten und oft bereits einen Vertrag mit einer Fachfirma. Hinweise für Gewerbe finden Sie auf der Seite für Betriebe. Anfragen nehmen wir entgegen: 7 Tage, 7 bis 21.30 Uhr, auch am Sonntag.
Quellen
- Bundesamt für Umwelt BAFU: «Ameisen», veröffentlicht am 28. April 2021, https://www.bafu.admin.ch/de/ameisen (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Nester meist im Freien, Eintrittswege über Fassade, Fenster und Lüftungen, Insektenschutzgitter, Abfallsäcke, Kies unter Gartenplatten, Holzameisen in feuchtem Holz und Zwischenwänden, Schutz von verbautem Holz, invasive Arten und Meldung an die kantonalen Neobiota-Verantwortlichen.
- Bundesamt für Umwelt BAFU: «Integrierte Schädlingsbekämpfung», https://www.bafu.admin.ch/de/integrierte-schaedlingsbekaempfung (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Vorrang von Vorbeugung und Überwachung vor nicht chemischen und chemischen Massnahmen.
- Stadt Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Fachstelle Schädlingsprävention: «Die Pharaoameise», Merkblatt, https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/web/de/gesundheit/gesundheitsschutz/dokumente/schaedlinge/merkblaetter/mb-spz-pharaoameise.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Ausbreitung über Schächte, Lüftungen und Fernwärmeleitungen auf ganze Häuserblocks, Kontrolle anliegender Liegenschaften, warme Nistorte, Tochtervölker, kein Bezug zu Sauberkeit, Fachbewilligung, Rechtslage nach OR Art. 256, 257f, 257g, 257h, 258 und 259, Kostentragung durch die auftraggebende Partei.
- Obligationenrecht (OR), SR 220, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: gesetzliche Grundlage des Mietrechts, auf die das Merkblatt der Stadt Zürich verweist.
- Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonales Laboratorium: «Sie haben Ameisen: So schätzen Sie ein, ob es eine invasive Art sein könnte», Stand 25.6.2026, https://media.bs.ch/original_file/03a6a367c635f1fc38353d5aed662704a96c28f0/kriterien-einschaetzung-meldung-externv2.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Kriterien Einzelfall und Gebäudefall, Zuständigkeit von Eigentümerschaft und Verwaltung, Meldung durch das Unternehmen, das die Bekämpfung durchführt.
- Kanton Basel-Stadt: «Invasive Ameisen», https://www.bs.ch/themen/umwelt-und-bauen/tiere-und-pflanzen/invasive-tiere-und-pflanzen/invasive-tierarten/invasive-ameisen (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Entsorgung befallener Pflanzen, Information von Eigentümerschaft oder Verwaltung.
- Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft: «Bau- und Gartenabfälle bei Befall mit invasiven Ameisen: Hinweise für Privatpersonen», Stand Juni 2022, https://www.schwerzenbach.ch/fileadmin/user_upload/Formulare_und_Merkbl%C3%A4tter/ameisen_merkblatt_zh.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Verschleppung über Wurzelballen, Topfpflanzen und Aushub, Information der Neobiota-Kontaktperson bei Bauvorhaben, Schadensbilder.
- Gemeinde Reinach (BL): «Merkblatt Tapinoma», Stand März 2026, https://www.reinach-bl.ch/wAssets/docs/04-Abfall-Umwelt-Mobilitaet/Umwelt/Merkblatt-Tapinoma-magnum-invasive-Ameisen.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Kontrolle mediterraner Gehölze, Wirkungslosigkeit frei erhältlicher Mittel, Insektizidverbot in Grundwasserschutzzonen, Verantwortung der Liegenschaftseigentümerschaft.
- Bundesamt für Umwelt BAFU: «Fachbewilligungen», veröffentlicht am 23. Januar 2025, https://www.bafu.admin.ch/de/fachbewilligungen (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Fachbewilligung für die berufliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Auftrag Dritter.
Häufige Fragen
Ich wohne im dritten Stock und habe Ameisen in der Küche. Woher kommen sie?
In oberen Geschossen kommen Ameisen selten von draussen. Wahrscheinlicher ist ein Weg über die Steigzone, Lüftungen oder Leitungen. Fragen Sie die Nachbarn darunter und melden Sie den Befall der Verwaltung, bevor Sie selbst etwas verschliessen.
Muss ich als Mieterin oder Mieter die Fachfirma bezahlen?
Grundsätzlich bezahlt, wer den Auftrag erteilt. Die Behebung eines Mangels ist nach dem Mietrecht Sache der Vermieterschaft. Melden Sie den Befall deshalb schriftlich der Verwaltung, statt selbst eine Firma zu beauftragen.
Die Verwaltung behandelt nur meine Wohnung. Reicht das?
Bei einem Einzelfall mit Nest draussen oft ja. Sind mehrere Wohnungen betroffen oder handelt es sich um Pharaoameisen, reicht es nicht, weil die Tiere in unbehandelte Bereiche ausweichen. Weisen Sie die Verwaltung auf weitere Fundstellen im Haus hin.
Wer ist im Stockwerkeigentum zuständig, wenn die Ameisen aus der Steigzone kommen?
Die Steigzone gehört in der Regel zu den gemeinschaftlichen Teilen. Dann löst die Verwaltung der Gemeinschaft die Massnahme aus, die Kosten werden nach Reglement verteilt. Was genau gemeinschaftlich ist, steht im Begründungsakt und im Reglement.
Darf der Abwart in den Wohnungen Ameisenmittel ausbringen?
Für Mittel aus dem Handel in Gemeinschaftsräumen gilt die Gebrauchsanweisung. Wer Schädlingsbekämpfungsmittel beruflich im Auftrag Dritter einsetzt, braucht in der Schweiz die Fachbewilligung für die berufliche Verwendung von Biozidprodukten. Behandlungen in Wohnungen gehören deshalb in die Hand eines Fachbetriebs.
Was tun, wenn im Garten der Liegenschaft invasive Ameisen vermutet werden?
Nicht selbst bekämpfen, keine Erde und keine Pflanzen verschieben, die Gemeinde oder die kantonale Neobiota-Stelle informieren und eine Fachperson mit der Bestimmung beauftragen. Bei Bauarbeiten alle Auftragnehmer informieren.
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