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Gebäude

Feuchtigkeit und Schädlinge im Gebäude: Ursachen, Messung und wer was behebt

Silberfischchen, Staubläuse oder Moderkäfer in einer Liegenschaft sind fast immer die Folge eines Feuchteproblems, und das Feuchteproblem hat entweder eine Ursache im Wohnverhalten oder eine im Gebäude. Ob die Mieterin mehr lüften muss oder die Eigentümerschaft eine Wärmebrücke, eine Leitung oder die Kellerabdichtung sanieren lässt, lässt sich mit einem Hygrometer, einem Feuchtejournal und einer sauberen Meldung meist klären. Dieser Beitrag erklärt die Bauphysik dahinter in einfachen Worten, zeigt die typischen Ursachen im Mehrfamilienhaus und legt fest, wer was dokumentiert und wer was behebt.

Bild zum Umfeld - gepflegter Innenraum, ruhige Arbeit (kein Insektenfoto)

Warum Schädlinge hier nur Boten sind

In einer Liegenschaft ist ein Feuchteanzeiger wie die Staublaus oder das Silberfischchen selten das eigentliche Problem. Das Bundesamt für Umwelt hält fest, dass diese Tiere keinen Schaden anrichten und in grossen Zahlen ein Feuchtigkeitsproblem anzeigen. Die Stadt Zürich geht bei Moderkäfern noch weiter: Sie treten häufig nach versteckten oder bekannten Feuchteschäden auf, etwa nach einer lecken Leitung oder einem undichten Dach.

Für Verwaltungen und Eigentümerschaften folgt daraus eine nüchterne Regel. Eine Schädlingsbehandlung ohne Feuchteabklärung bekämpft das Symptom und lässt die Ursache stehen. Die Tiere kommen zurück, und mit ihnen die nächste Meldung. Umgekehrt verschwinden viele dieser Arten, sobald die Bauteile trocken sind.

Bei Holzschädlingen ist der Zusammenhang ebenso direkt. Das BAFU schreibt, dass ein Befall durch holzzerstörende Käfer immer mit einer zu hohen Holzfeuchtigkeit zusammenhängt. Was das für den Dachstuhl heisst, behandeln wir in Dachstuhl und Holzschädlinge. Dieser Beitrag bleibt beim Gebäude als Ganzes: Woher kommt die Feuchtigkeit, wie wird sie gemessen, und wer ist zuständig?

Relative Luftfeuchtigkeit und Taupunkt, einfach erklärt

Wer Feuchteprobleme in einem Gebäude verstehen will, braucht zwei Begriffe.

Relative Luftfeuchtigkeit. Luft kann je nach Temperatur unterschiedlich viel Wasserdampf aufnehmen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nennt in seiner Wegleitung «Vorsicht Schimmel» zwei Zahlen: 30 Grad warme Luft nimmt bis zu 30,3 Gramm Wasser pro Kubikmeter auf, 10 Grad kühle Luft erreicht ihre Grenze bereits bei 9,4 Gramm. Die relative Luftfeuchtigkeit sagt, wie viel Prozent dieser Höchstmenge die Luft gerade enthält. Bei 50 Prozent ist es die Hälfte.

Taupunkt. Kühlt feuchte Raumluft an einer kalten Oberfläche ab, steigt ihre relative Feuchtigkeit genau dort. Wird die Aufnahmegrenze erreicht, schlägt sich Wasser als Kondensat nieder. Das BAG rechnet ein Beispiel vor: Bei 20 Grad Raumtemperatur und 60 Prozent Luftfeuchtigkeit ist eine 12 Grad kühle Wand schon beinahe feucht. Bei 23 Grad und nur 50 Prozent liegt dieselbe 12 Grad kühle Wand ebenfalls hart an der Schwelle. Das BAG folgert, dass in stark geheizten Altbauwohnungen eine Luftfeuchtigkeit von über 50 Prozent bereits zu viel sein kann.

Für Schimmel ist also nicht der Wert in der Raummitte entscheidend, sondern der Wert an der kältesten Oberfläche. Die Stadt Bern beschreibt übermässige Feuchtigkeit in ihrem Merkblatt als relative Luftfeuchte von 70 bis 80 Prozent an der Oberfläche von Materialien. Ein Hygrometer auf dem Bücherregal kann 48 Prozent anzeigen, während die Raumecke hinter dem Schrank deutlich darüber liegt.

Die Zielwerte. Das BAG empfiehlt als Faustregel während der Heizperiode eine relative Raumluftfeuchtigkeit von 30 bis 50 Prozent, an sehr kalten Tagen nicht über 40 Prozent. Für die Schädlinge, um die es hier geht, ist eine zweite Zahl aufschlussreich: Staubläuse ernähren sich nach der Fachstelle Schädlingsprävention der Stadt Zürich von Schimmelbelägen, die sich ab 65 Prozent Luftfeuchtigkeit an Oberflächen bilden können. Wer im Winter dauerhaft über 60 Prozent misst, hat also einen guten Grund, die Ursache zu suchen.

Die sechs Ursachen im Gebäude

Das BAG unterscheidet in seiner Broschüre Schimmel in Wohnräumen zwischen Feuchtigkeit, die drinnen entsteht und nicht entweichen kann, und Wasser, das von aussen oder aus Leitungen ins Gebäude dringt. In der Praxis von Mehrfamilienhäusern lassen sich daraus sechs typische Ursachen ableiten.

1. Ungenügende Lüftung

Beim Duschen, Kochen und Wäschetrocknen entsteht laut BAG auch unter optimalen Voraussetzungen zu viel Feuchtigkeit. Kann sie über längere Zeit nicht entweichen, entsteht Schimmel an kühleren Stellen wie Fenstern, Fensterrahmen und Aussenwänden. Das BAG betont, dass nicht immer die Bewohnerschaft zu wenig gelüftet hat: Auch defekte Abluftanlagen, verschmutzte Dampfabzüge, sehr kleine Fenster oder reine Kippfenster können der Grund sein. Hinzu kommt ein Klassiker nach Sanierungen: Neue, dichte Fenster in einem Gebäude mit schlecht gedämmten Wänden. Das BAG empfiehlt, vor einer Fenstersanierung die Lüftung und das Schadensrisiko an Wärmebrücken durch einen Bauphysiker oder Lüftungsplaner beurteilen zu lassen, und bei bestehenden Abluftanlagen zu prüfen, ob Ersatzluft nachströmen kann.

2. Kellerräume

Keller sind kühl. Das BAG weist in «Vorsicht Schimmel» darauf hin, dass sie im Sommer beim Eindringen warmer Luft besonders schimmelgefährdet sind. Die warme Sommerluft kühlt an den kalten Kellerwänden ab und gibt ihre Feuchtigkeit ab. Die Empfehlung ist deshalb kontraintuitiv: Im Sommer Fenster und Türen die meiste Zeit geschlossen halten und in kühleren Perioden lüften, im Winter häufig lüften, weil dann die kalte Aussenluft den Keller entfeuchtet. Bei zu feuchten Kellern nennt das BAG drei Hebel: bauliche Massnahmen wie bessere Wärmedämmung oder Schutz gegen aufsteigende Feuchte und eindringendes Wasser, eine gezielte Temperierung auf etwa 10 bis 15 Grad und Entfeuchtungsgeräte, etwa im Sommer nachts mit Zeitschalter. Die bauliche Massnahme weist das BAG ausdrücklich dem Liegenschaftsbesitzer zu.

Kellerabteile in Mehrfamilienhäusern sind zudem oft Lager für Karton, Bücher und Textilien. Was dort feucht wird, wird zur Nahrungsquelle für Silberfischchen und Staubläuse. Für Verwaltungen lohnt sich eine Hausordnung, die feuchtempfindliches Lagergut auf Regale statt auf den Boden stellt.

3. Neubaufeuchte

Ein Neubau enthält Wasser aus Beton, Estrich und Putz, das erst über Monate an die Raumluft abgegeben wird. Das BAG schreibt, dass in Neubauten und nach grösseren Umbauten mit zusätzlicher Feuchtigkeit aus trocknenden Baumaterialien zu rechnen ist und dass deshalb nach Baumassnahmen einige Wochen lang vermehrt gelüftet werden soll. Die Stadt Zürich hält in ihren Merkblättern zu Staubläusen und Springschwänzen fest, dass die Wände von Neubauten vor dem Bezug gut ausgetrocknet sein sollten. Sonst verschwinden Staubläuse erst nach mehreren Heizperioden.

Für Bauherrschaften und Erstvermietende heisst das: Die Übergabe an die Mieterschaft ist der richtige Moment, um über Lüften und Heizen in den ersten Monaten zu informieren, schriftlich und ohne Schuldzuweisung.

4. Wärmebrücken

Eine Wärmebrücke ist eine Stelle, an der Wärme schneller nach aussen abfliesst als in der übrigen Wand: Raumecken an Aussenwänden, Fensterlaibungen, Rollladenkästen, Balkonplatten, die durch die Fassade laufen, Deckenränder. Die Oberfläche bleibt dort kälter und erreicht den Taupunkt früher. Das BAG nennt schlecht gedämmte Aussenwände als häufige Ursache von Schimmel, verstärkt durch eine niedrige Raumtemperatur. Wohnungen im Erdgeschoss und die kühleren, dem Regen ausgesetzten Hausseiten im Nordwesten und Westen neigen laut BAG häufiger zu Schimmelbewuchs. Sichtbar machen lassen sich Wärmebrücken mit Thermografie, also Wärmebildern der Gebäudehülle.

5. Wasserschaden

Rohrbrüche, undichte Anschlüsse, übergelaufenes Wasser, Hochwasser: Grosse Wassermengen dringen in kurzer Zeit in Wand und Boden. Das BAG beschreibt die vollständige Trocknung aller durchnässten Baumaterialien als entscheidend. Bleibt Feuchtigkeit in der Wand oder im Bodenaufbau zurück, kann sich Schimmel im Verborgenen ausdehnen. Das BAG empfiehlt auch, vor Arbeiten mit dem Gebäudeversicherer zu sprechen. Für die Schädlingsfrage ist der Wasserschaden die häufigste Erklärung für Staubläuse, Springschwänze und Moderkäfer in einer sonst trockenen Wohnung, oft Monate nach dem eigentlichen Ereignis.

6. Wasser von aussen

Seltener, aber oft gravierend ist Wasser, das von aussen ins Gebäude dringt. Das BAG nennt Schlagregen, Risse, defekte Dachabdeckungen, ungenügende Drainage, Rohrleckagen und aufsteigende Bodenfeuchte. Ein praktischer Hinweis kommt von der Stadt Zürich: Wenn Kellerasseln bei nassem Wetter regelmässig in Mengen ins Haus kommen oder die Fassade hinaufkriechen, sollte die Entwässerung um das Haus geprüft und unter Umständen die Sickerleitung verbessert werden.

Messen: Hygrometer richtig einsetzen

Ein Hygrometer kostet wenig und liefert die wichtigste Zahl. Das BAG mahnt allerdings zur Vorsicht: Aus einzelnen Messungen ein Schimmelrisiko abzuleiten, ist nicht einfach, und die Piktogramme auf den Geräten sind oft irreführend. Besser als das Smiley-Symbol auf dem Display sind die BAG-Faustregeln und eine Messreihe über mehrere Wochen.

So messen Sie aussagekräftig:

  • Ort. Auf Brusthöhe, nicht direkt am Fenster, nicht neben Heizkörper, Kochherd oder Dusche, und nicht in der prallen Sonne.
  • Zwei Geräte statt eines. Eines im betroffenen Raum, eines in einem unauffälligen Vergleichsraum. Der Unterschied sagt mehr als der absolute Wert.
  • Feste Zeiten. Morgens nach dem Aufstehen vor dem Lüften, und abends. Morgens zeigt sich die Feuchte, die über Nacht entstanden ist.
  • Temperatur mitschreiben. Ohne Raumtemperatur lässt sich der Taupunkt nicht abschätzen.
  • Wandtemperatur, wenn möglich. Ein einfaches Infrarotthermometer zeigt, ob die Raumecke deutlich kälter ist als die Wandmitte. Genau diesen Vergleich schlägt das BAG vor, um mit einer Taupunkttabelle das Risiko an kühlen Wänden abzuschätzen.

Was ein Hygrometer nicht leistet: Es findet keine Leitung, die in der Wand tropft, und keinen nassen Bodenaufbau. Dafür braucht es eine Fachperson für Bauschäden und Bauphysik, die laut BAG auch über zerstörungsfreie Methoden zur Suche nach Feuchteschäden verfügt. Eine Messung von mikrobiellen flüchtigen organischen Verbindungen in der Raumluft hält das BAG bei der Schadenssuche dagegen für unzuverlässig und meist nicht zielführend.

Das Feuchtejournal: vier Wochen, die einen Streit vermeiden

Die meisten Konflikte um Feuchtigkeit in Mietwohnungen drehen sich um eine einzige Frage: Liegt es am Gebäude oder am Verhalten? Das BAG beschreibt in einem Fallbeispiel, wie sich Mieter und Vermieter über Schimmel in zwei Zimmerecken nicht einig werden, und empfiehlt dem Vermieter, eine Fachperson für Bauschäden und Bauphysik mit der Ursachenklärung zu beauftragen. Ein sauber geführtes Feuchtejournal macht diese Abklärung schneller und fairer, weil es beide Seiten mit Fakten versorgt.

Ein Journal braucht nicht mehr als diese Spalten:

Feuchtejournal: Beispiel für vier Einträge mit Messwerten und Beobachtungen
Datum und UhrzeitRaumRaumtemperaturRelative LuftfeuchtigkeitAussenwetterGelüftet, wie langeBeobachtung
Montag, 7 UhrSchlafzimmer18 Grad62 Prozentkalt, trockennein, vor dem LüftenFenster unten beschlagen
Montag, 7.15 UhrSchlafzimmer17 Grad48 Prozentkalt, trocken5 Minuten querBeschlag weg
Montag, 20 UhrBad22 Grad71 Prozentkalt, trockennach dem Duschen, Ventilator anStaubläuse an der Fensterlaibung
Dienstag, 7 UhrSchlafzimmer18 Grad61 ProzentRegennein, vor dem LüftenEcke Aussenwand dunkler

Das Beispiel zeigt, wie aussagekräftig wenige Einträge sein können: Das Lüften senkt den Wert spürbar, aber die Raumecke an der Aussenwand verfärbt sich trotzdem. Das deutet auf eine kalte Oberfläche hin und nicht allein auf das Verhalten.

Ergänzen Sie das Journal mit Fotos derselben Stelle im Abstand von einigen Tagen, immer aus demselben Winkel und mit Datum. Notieren Sie auch Ereignisse: starke Regenfälle, Arbeiten in der Nachbarwohnung, einen Wasserfleck an der Decke. Das BAG empfiehlt Bewohnern genau solche Beobachtungen und fragt etwa, ob im selben Haus oder beim Vormieter ähnliche Probleme aufgetreten sind.

Was Mieterinnen und Mieter beitragen: lüften, heizen, möblieren

Die Feuchtigkeit, die in einer Wohnung entsteht, muss die Bewohnerschaft auch wieder hinauslassen. Das BAG und die kantonalen Merkblätter sind sich in den Grundregeln einig.

Lüften. Auf seiner Seite Korrektes Lüften und Heizen empfiehlt das BAG, alle Fenster ganz zu öffnen, am besten mit Querlüftung, morgens, mittags und vor dem Schlafengehen, in der Heizperiode mindestens fünf Minuten, an sehr kalten oder windigen Tagen mindestens drei Minuten. In der Broschüre «Schimmel in Wohnräumen» nennt es als Faustregel mindestens dreimal täglich fünf bis zehn Minuten Durchzug. Dauerlüften mit Kippfenstern soll in der Heizperiode vermieden werden. Häufiger lüften sollten laut BAG ältere Gebäude mit neuen Fenstern und schlechter Dämmung, Wohnungen mit vielen Personen auf engem Raum sowie Neubauten und Gebäude nach grösseren Umbauten.

Feuchtigkeit gar nicht erst entstehen lassen. Beim Kochen, Duschen, Baden und Bügeln den Abluftventilator einschalten oder lüften. In Räumen mit Feuchtigkeitsproblemen keine Wäsche trocknen und keinen Luftbefeuchter betreiben. Beschlagene Fenster sind nach dem BAG ein Zeichen für eine deutlich zu hohe Luftfeuchtigkeit.

Heizen. In älteren Gebäuden aus den 60er- und 70er-Jahren mit kühlen, schlecht gedämmten Wänden rät das BAG, den Heizbeginn nicht hinauszuzögern und die Raumtemperatur um 20 Grad einzuregulieren. In gut gedämmten und belüfteten Gebäuden ist ein Absenken im Schlafzimmer auf 18 Grad unproblematisch. Das Basler Merkblatt nennt für die Wintermonate durchgehend 21 Grad. Auf der Lüftungsseite warnt das BAG, dass Schlafzimmer unter 18 Grad zu Kondensation neigen.

Möblieren. Zwischen Möbeln und Aussenwänden empfiehlt das BAG einen Abstand von 10 Zentimetern. Grosse Schränke gehören nicht an kühle Aussenwände oder in kühle Aussenwandecken, und vor kühlen Fensterlaibungen sollte man auf Vorhänge verzichten.

Melden. Das ist die wichtigste Pflicht, und sie ist im Gesetz verankert: dazu mehr im Abschnitt zum Mietrecht.

Was Mieterinnen und Mieter dagegen nicht tun sollten: auf eigene Faust Gutachten oder Schimmelmessungen in Auftrag geben. Das BAG rät davon ab, weil für weitere Abklärungen der Vermieter oder die Verwaltung zuständig ist. Ebenso wenig gehört ein Insektizid gegen Feuchteanzeiger zu den Aufgaben der Mieterschaft, solange die Ursache offen ist.

Was Eigentümerschaft und Verwaltung beheben müssen

Liegt die Ursache im Gebäude, liegt die Behebung bei der Eigentümerschaft, in der Praxis organisiert durch die Verwaltung. Das BAG beschreibt die Grundsätze für Hauseigentümer und Liegenschaftsverwalter klar:

  • Die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit klären und beheben. Ist das erst längerfristig möglich, die Lage kurzfristig entschärfen, etwa durch häufigeres Lüften und weniger Feuchtigkeitsproduktion.
  • Eine Fachperson für Bauschäden und Bauphysik beiziehen bei unklarer Schadenskategorie, ungeklärter Ursache und bei grösserem oder wiederholt aufgetretenem Schaden.
  • Schimmel fachgerecht sanieren, nach den Grundsätzen des Suva-Merkblatts, damit während der Arbeiten keine relevanten Schimmelmengen in unbelastete Bereiche gelangen.
  • Entfeuchtungsgeräte erst nach der Schimmelentfernung in Betrieb nehmen.
  • Nach der Sanierung die Bewohner objektiv und ohne Schuldzuweisungen über geeignetes Verhalten informieren.

Von biozid ausgerüsteten Innenfarben und Putzen in Wohnräumen raten das BAG und die Verbände der Maler- und Gipserunternehmer sowie der Lack- und Farbenindustrie ab, weil die langfristigen Risiken für die Bewohner schwer abschätzbar sind. Das Basler Merkblatt fügt hinzu, dass das blosse Überstreichen der Schimmelherde mit Antischimmelmitteln das Problem oft nicht beseitigt, wenn die Ursache nicht geklärt wird.

Für die Schädlinge selbst ist die Reihenfolge entscheidend: zuerst Ursache und Trocknung, dann, falls die Tiere bleiben, eine gezielte Schädlingsbehandlung. Eine Fachperson, die Biozide beruflich einsetzt, braucht die Fachbewilligung für die berufliche Verwendung von Biozidprodukten und setzt in der Schweiz zugelassene Produkte ein, nach Gebrauchsanweisung angewendet. Wie Verwaltungen und Betriebe Schädlingsfragen in einem Gebäude organisieren, beschreiben wir unter Betriebe und Liegenschaften.

Was das Mietrecht sagt

Das Obligationenrecht (OR, SR 220) regelt die Pflichten beider Seiten. Die folgenden Artikel sind wörtlich aus der auf fedlex veröffentlichten Fassung (Stand am 1. Oktober 2026) übernommen.

Pflicht der Vermieterin. Art. 256 Abs. 1 OR: «Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten.»

Sorgfaltspflicht der Mieterschaft. Art. 257f Abs. 1 OR: «Der Mieter muss die Sache sorgfältig gebrauchen.»

Meldepflicht. Art. 257g Abs. 1 OR: «Der Mieter muss Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden.» Abs. 2: «Unterlässt der Mieter die Meldung, so haftet er für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht.»

Kleiner Unterhalt. Art. 259 OR: «Der Mieter muss Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten beseitigen.»

Rechte bei Mängeln. Art. 259a Abs. 1 OR: «Entstehen an der Sache Mängel, die der Mieter weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat, oder wird der Mieter im vertragsgemässen Gebrauch der Sache gestört, so kann er verlangen, dass der Vermieter: a. den Mangel beseitigt; b. den Mietzins verhältnismässig herabsetzt; c. Schadenersatz leistet; d. den Rechtsstreit mit einem Dritten übernimmt.» Abs. 2: «Der Mieter einer unbeweglichen Sache kann zudem den Mietzins hinterlegen.»

Duldung von Arbeiten. Art. 257h Abs. 1 OR: «Der Mieter muss Arbeiten an der Sache dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder Vermeidung von Schäden notwendig sind.»

Hinterlegung. Nach Art. 259g OR muss die Mieterin, die die Beseitigung eines Mangels verlangt, dem Vermieter dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen; sie kann androhen, künftig fällige Mietzinse bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle zu hinterlegen, und muss die Hinterlegung schriftlich ankündigen.

Was heisst das für Feuchtigkeit? Ein Fleck an der Silikonfuge, den man mit Wasser und Haushaltsreiniger entfernt, gehört zum kleinen Unterhalt. Eine Wärmebrücke, eine lecke Leitung oder ein nasser Keller gehören zum Zustand der Mietsache. Dazwischen liegt die Grauzone, die sich nur mit Fakten auflösen lässt, und genau dafür sind Journal und Fotos da. Das BAG weist darauf hin, dass Mieter, die einen Schaden nicht melden, für Folgeschäden haftbar gemacht werden könnten, und empfiehlt eine schriftliche Meldung, am besten eingeschrieben.

Die Stadt Bern beschreibt in ihrem Merkblatt zu Schimmelpilzen einen konkreten Weg: zuerst eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter; geschieht nichts, ein zweiter eingeschriebener Brief, der die Behebung mit einer Frist von 30 Tagen fordert und die Hinterlegung des Mietzinses bei der Schlichtungsbehörde androht; dazu wenn möglich eine eigene Fotodokumentation. Das ist ein Beispiel aus Bern und keine allgemeine Regel. Im Streitfall beraten die kantonalen Schlichtungsbehörden für Mietsachen; das BAG hält fest, dass das Verfahren kostenlos ist. Mitglieder erhalten zudem Beratung beim Mieterinnen- und Mieterverband oder beim Hauseigentümerverband.

Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Er zeigt, warum eine frühe, schriftliche und belegte Meldung beiden Seiten nützt.

Stockwerkeigentum: gemeinschaftliche Teile und eigene Einheit

Im Stockwerkeigentum verschiebt sich die Frage. Hier gibt es keinen Vermieter, sondern eine Gemeinschaft und eine Verwaltung. Fassade, Dach, tragende Wände, Steigleitungen und gemeinsame Keller sind in der Regel gemeinschaftliche Teile; der Innenausbau der eigenen Einheit gehört zum Sonderrecht. Was genau wohin gehört, steht im Begründungsakt und im Reglement der Gemeinschaft.

Das BAG schildert dazu ein Beispiel: Ein Stockwerkeigentümer findet im Kinderzimmer einen halben Quadratmeter Schimmel an einer Wand, die früher nur überstrichen wurde. Der empfohlene Weg: den Schaden dem Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft melden, eine Fachperson für Bauschäden und Bauphysik Ausmass und Ursache klären lassen und dann anhand des Reglements entscheiden, ob die einzelne Einheit oder die Gemeinschaft für die Behebung zuständig ist. Das BAG ergänzt, dass in älteren, schlecht gedämmten Häusern mit einem latenten Schimmelproblem ein solcher Zeitpunkt sinnvoll sein kann, eine Gesamtsanierung der Fassade anzugehen.

Für Stockwerkeigentümer, die ihre Einheit vermieten, gilt beides zugleich: Gegenüber der Mieterschaft sind sie Vermieter im Sinne des OR, gegenüber der Gemeinschaft melden sie Schäden an gemeinschaftlichen Teilen der Verwaltung.

Wer macht was: die Rollen im Überblick

Rollen bei Feuchtigkeit in der Liegenschaft: Zuständigkeit, Dokumentation und Grenzen der Eigeninitiative
RolleIst zuständig fürDokumentiertTut nicht in eigener Regie
Mieterin, MieterLüften, Heizen, Möblieren, kleiner Unterhalt nach Art. 259 OR, Meldung nach Art. 257g ORFeuchtejournal, Fotos mit Datum, Funde von Tieren, Kopie der MeldungGutachten, Schimmelmessungen, Schädlingsbehandlung oder Bauarbeiten beauftragen
Vermieterin, EigentümerschaftZustand der Mietsache nach Art. 256 OR, Ursachenklärung, bauliche Mängel, SanierungBefund der Fachperson, Ursache, Massnahmen, Abschluss der ArbeitenSchimmel bloss überstreichen, Entfeuchter vor der Schimmelentfernung, Schuldzuweisung ohne Abklärung
VerwaltungMeldungen entgegennehmen, Nachbareinheiten abfragen, Fachpersonen beauftragen, Information der BewohnerEingang der Meldung, Abklärungen, Offerten, Rapporte, Information an die BewohnerBehandlung ohne Ursachenklärung, Eingriffe ohne Ankündigung nach Art. 257h OR
StockwerkeigentümerEigene Einheit, Meldung von Schäden an gemeinschaftlichen TeilenFotos, Journal, betroffene BauteileEingriffe in gemeinschaftliche Teile ohne Beschluss
Fachperson BauphysikUrsache und Ausmass, zerstörungsfreie Feuchtesuche, ThermografieBericht mit Ursache und EmpfehlungSanierung ohne Auftrag der Eigentümerschaft
SchädlingsfachpersonBestimmung der Tiere, Monitoring, gezielte BehandlungBefund, Mittel, Menge, Ort, NachkontrolleBehandeln, ohne die Feuchtequelle zu benennen

Die letzte Spalte ist die wichtigste. Die meisten Feuchteprobleme in Liegenschaften werden nicht durch fehlenden Willen teuer, sondern dadurch, dass jemand mit guter Absicht den falschen Schritt allein macht: die Mieterin, die eine Firma bestellt, die Verwaltung, die eine Sprühbehandlung auslöst, der Eigentümer, der überstreichen lässt.

Ablauf in der Liegenschaft, Schritt für Schritt

  • Fund und Meldung. Die Bewohnerin meldet Tiere, Flecken oder Geruch schriftlich an die Verwaltung, mit Fotos, Ort und Datum.
  • Erste Einordnung. Die Verwaltung prüft, ob es sich um einen Einzelfall handelt, und fragt die Nachbareinheiten über und unter der betroffenen Wohnung ab. Feuchteprobleme an derselben Fassadenseite oder in derselben Steigzone deuten auf das Gebäude hin.
  • Messphase. Die Bewohnerschaft führt vier Wochen ein Feuchtejournal, die Verwaltung stellt bei Bedarf ein Hygrometer zur Verfügung. Bei sichtbarem Schimmel über einer kleinen Fläche wartet niemand auf das Journal.
  • Ursachenklärung. Bei unklarer Ursache, grösserem oder wiederkehrendem Schaden beauftragt die Verwaltung eine Fachperson für Bauschäden und Bauphysik.
  • Behebung. Leitung reparieren, Wärmebrücke entschärfen, Lüftung instand stellen, Keller abdichten, Bauteile trocknen. Schimmel nach Suva-Merkblatt entfernen.
  • Schädlinge. Erst jetzt entscheidet sich, ob noch eine Schädlingsbehandlung nötig ist. Oft verschwinden Feuchteanzeiger mit der Trocknung.
  • Information und Nachkontrolle. Die Bewohner erhalten eine sachliche Information zu Lüften und Heizen, das Journal läuft in der nächsten Heizperiode noch einige Wochen weiter.

Wenn Sie als Verwaltung oder Eigentümerschaft die Tiere bestimmen und das Vorgehen mit einer Fachperson abstimmen möchten: Schildern Sie Ihr Anliegen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich, wir übernehmen Ihre Anfrage, in der ganzen Schweiz. Anfragen nehmen wir entgegen: 7 Tage, 7 bis 21.30 Uhr, auch am Sonntag. Zur Biologie der häufigsten Feuchteanzeiger finden Sie mehr auf unserer Seite zu Silberfischchen, und mit dem Wohnungsplan gehen Sie Nassräume und Keller systematisch durch.

Quellen

  • Bundesamt für Gesundheit BAG: «Vorsicht Schimmel. Eine Wegleitung zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel in Wohnräumen», Publikationszeitpunkt August 2023, https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/wBJWq1KVfpS-/vorsicht-schimmel.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Wassergehalt der Luft bei 30 und 10 Grad, Taupunktbeispiele, Faustregel 30 bis 50 Prozent, Hinweise zu Hygrometern, Neubaufeuchte, Kellerlüftung und Kellertemperatur, Wasserschaden, Gebäudeversicherer, Vorgehen für Mieter, Stockwerkeigentümer, Hauseigentümer und Verwalter, MVOC-Messungen.
  • Bundesamt für Gesundheit BAG: «Schimmel in Wohnräumen. Informationen für Bewohner, Mieter und Vermieter», Januar 2021, https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/wXUCPJcCRz5c/schimmel-in-wohnraeumen.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Ursachen (schlecht gedämmte Aussenwände, Lüftungsmängel, Wasser von aussen), Lüftungs-, Heiz- und Möblierungsregeln, Fenstersanierung, Fallbeispiele zu Mietstreit und Stockwerkeigentum, kostenloses Schlichtungsverfahren, Entfeuchter erst nach der Schimmelentfernung, biozide Farben.
  • Bundesamt für Gesundheit BAG: «Korrektes Lüften und Heizen», https://www.bag.admin.ch/de/korrektes-lueften-und-heizen (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Lüftungsdauer in der Heizperiode, Querlüftung, Kondensation in Schlafzimmern unter 18 Grad.
  • Obligationenrecht (OR), SR 220, Stand am 1. Oktober 2026, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (Volltext aus der offiziellen HTML-Fassung von fedlex geprüft am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Art. 256 Abs. 1, Art. 257f Abs. 1, Art. 257g, Art. 257h Abs. 1, Art. 259, Art. 259a, Art. 259g.
  • Kanton Basel-Stadt, Gesundheitsdepartement, Medizinische Dienste: «Schimmelpilze in Wohnräumen», 2021, https://media.bs.ch/original_file/9ead967840ca4ead70756dc0a060afc3fef4b1a1/merkblatt-schimmel-2021.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Ursachen von Feuchtigkeit, Raumtemperatur 21 Grad, Überstreichen ohne Ursachenklärung, Hinweis auf OR Art. 256 bis 259.
  • Stadt Bern: «Merkblatt Schimmelpilze in Wohnräumen», Ausgabe 03.2022, https://www.bern.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/gesundheitsvorsorge/wohnverwahrlosung-und-wohnprobleme/merkblaetter/merkblaetter/merkblatt-schimmelpilze-2022.pdf/download (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: 70 bis 80 Prozent Oberflächenfeuchte, bauliche Mängel und Fehler bei der Raumnutzung, Vorgehen mit zwei Briefen und Fotodokumentation.
  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Silberfischchen, Kellerasseln und Staubläuse», veröffentlicht am 28. April 2021, https://www.bafu.admin.ch/de/silberfischchen-kellerasseln-und-staublaeuse (abgerufen am 24. Oktober 2026), und «Holzschädlinge», https://www.bafu.admin.ch/de/holzschaedlinge (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Feuchteanzeiger ohne Schaden, Zusammenhang zwischen Holzschädlingen und Holzfeuchtigkeit.
  • Stadt Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Fachstelle Schädlingsprävention: Merkblätter «Staubläuse», «Moderkäfer», «Springschwänze» und «Die Kellerassel», https://www.stadt-zuerich.ch/de/gesundheit/gesundheitsschutz/schaedlingspraevention.html (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Schimmelbeläge ab 65 Prozent, Austrocknung von Neubauten vor dem Bezug, Moderkäfer nach Feuchteschäden, Entwässerung und Sickerleitung.

Häufige Fragen

Welche Luftfeuchtigkeit ist in einer Wohnung normal?

Das BAG empfiehlt als Faustregel während der Heizperiode 30 bis 50 Prozent relative Luftfeuchtigkeit, an sehr kalten Tagen nicht über 40 Prozent. Kurzfristig höhere Werte nach dem Duschen oder Kochen sind normal; entscheidend ist, ob sie nach dem Lüften wieder sinken.

Wer zahlt, wenn Schimmel und Silberfischchen in der Mietwohnung auftreten?

Das hängt von der Ursache ab. Liegt ein baulicher Mangel vor, muss die Vermieterin die Mietsache nach Art. 256 OR in tauglichem Zustand erhalten. Liegt es am Gebrauch, kann die Mieterschaft in der Pflicht sein. Ein Feuchtejournal und die Abklärung durch eine Fachperson für Bauphysik schaffen die Grundlage.

Muss ich als Mieter Feuchtigkeit melden, auch wenn sie klein ist?

Ja. Art. 257g OR verpflichtet zur Meldung von Mängeln, die die Mieterschaft nicht selbst beseitigen muss; wer nicht meldet, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Das BAG empfiehlt die schriftliche Meldung, am besten eingeschrieben, mit Beschreibung oder Foto.

Warum habe ich im Neubau mehr Probleme als in der alten Wohnung?

Weil ein Neubau Wasser aus Beton, Estrich und Putz abgibt. Das BAG empfiehlt nach Baumassnahmen einige Wochen vermehrtes Lüften, die Stadt Zürich hält fest, dass Staubläuse in nicht ausgetrockneten Neubauten erst nach mehreren Heizperioden verschwinden.

Soll ich den Keller im Sommer lüften?

Möglichst nur in kühleren Perioden, etwa nachts oder frühmorgens. Warme Sommerluft kühlt an den Kellerwänden ab und gibt dort Feuchtigkeit ab. Im Winter entfeuchtet häufiges Lüften den Keller dagegen.

Darf die Verwaltung einfach eine Schädlingsfirma schicken?

Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln muss die Mieterschaft nach Art. 257h OR dulden, die Vermieterin muss sie aber rechtzeitig anzeigen und Rücksicht nehmen. Sinnvoll ist eine Behandlung erst, wenn die Feuchtequelle benannt ist.

Hilft ein Luftentfeuchter in einer Wohnung mit Schimmel?

Nicht als erster Schritt. Das BAG rät, Entfeuchtungsgeräte erst nach der Schimmelentfernung einzusetzen, weil die Sporenzahl sonst zunimmt. Danach kann ein Gerät die Trocknung unterstützen, ersetzt aber nicht die Behebung der Ursache.

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