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Gebäude

Holzschädlinge im Dachstuhl der Liegenschaft: kontrollieren, beim Kauf prüfen, gemeinsam entscheiden

Der Dachstuhl ist das Bauteil einer Liegenschaft, das am seltensten jemand ansieht, und gerade deshalb fällt ein Befall durch holzzerstörende Insekten oft erst spät auf. Wer ein Haus besitzt, kauft oder als Stockwerkeigentümerin mitverwaltet, braucht deshalb weniger ein Notfallrezept als eine Routine: eine periodische Kontrolle, eine Prüfung vor dem Kauf und klare Zuständigkeiten, wenn der Dachstuhl gemeinschaftlich ist. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das organisieren, was das Zivilgesetzbuch zum Stockwerkeigentum sagt, was eine Gebäudeversicherung in der Regel nicht übernimmt und wer welche Rolle spielt.

Bild zum Umfeld - gepflegter Innenraum, ruhige Arbeit (kein Insektenfoto)

Warum der Dachstuhl eine Frage der Liegenschaft ist

Holzzerstörende Insekten sind keine Schädlinge, die man bekämpft und vergisst. Ihre Larven fressen nach den Angaben des Bundesamts für Umwelt BAFU je nach Käferart, Holzart und Umweltfaktoren während zwei bis zehn Jahren im Holz, bevor die Käfer ausfliegen und die bekannten Löcher hinterlassen. Ein Befall, der heute entdeckt wird, hat also eine Vorgeschichte, und er hat fast immer eine Ursache im Gebäude: Das BAFU hält fest, dass ein Befall durch holzzerstörende Käfer oder Ameisen immer mit einer zu hohen Holzfeuchtigkeit zusammenhängt.

Damit wird der Dachstuhl zu einer Frage des Unterhalts. Eine undichte Stelle im Unterdach, eine Lüftung, die bei einer Renovation verschlossen wurde, Tauwasser nach einer nachträglichen Dämmung: Das sind Mängel, die eine Eigentümerschaft zu verantworten hat und die nur sie beheben kann. Gleichzeitig ist der Dachstuhl ein tragendes Bauteil, dessen Zustand den Wert der ganzen Liegenschaft mitbestimmt, bei einem Verkauf, bei einer Erbteilung, bei einem Umbau.

Die gute Nachricht steht bei der Organisation der Schweizer Holzwirtschaft Lignum: Geringer Insektenbefall stellt keine Gefahr für ein Gebäude dar und wird allzu oft dramatisiert. Wichtig ist, ihn als Hinweis auf erhöhte Feuchtigkeit ernst zu nehmen, etwa durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle, mangelnde Durchlüftung im Dachboden oder Tauwasser. Wer den Dachstuhl regelmässig ansieht, entdeckt solche Hinweise, bevor aus einem geringen Befall ein Schaden an der Tragkonstruktion wird.

Die periodische Kontrolle: Anlass, Rhythmus, Inhalt

Für die Kontrolle eines Dachstuhls gibt es keine gesetzliche Frist. Sinnvoll ist eine Sichtkontrolle durch die Eigentümerschaft, die Hauswartung oder die Verwaltung in einem festen Rhythmus, ergänzt durch eine fachliche Kontrolle bei bestimmten Anlässen. Der Rhythmus richtet sich nach dem Gebäude: Ein offener, gut belüfteter Kaltdachstuhl in einem jüngeren Bau verlangt weniger Aufmerksamkeit als ein Dachstuhl aus dem 19. Jahrhundert mit bekannter Befallsgeschichte.

Kontrollanlässe am Dachstuhl: was geprüft wird und von wem
AnlassWas geprüft wirdWer prüft
jährliche Begehung, am besten im Frühsommerfrisches Bohrmehl auf Böden und Balken, neue Löcher, Wasserflecken, Lüftungsöffnungen frei, Zustand des Unterdachs von innenEigentümerschaft, Hauswartung oder Verwaltung
nach einem Sturm, Hagel oder Wassereintrittdurchnässte Hölzer, Flecken, Schäden an Eindeckung und UnterdachHauswartung, bei Schäden Dachdecker
vor einem Kauf oder VerkaufZustand der tragenden Hölzer, Spuren früherer Behandlungen, FeuchteFachperson mit Fachbewilligung Holzschutz, bei Befund Ingenieurin oder Ingenieur Holzbau
vor einer Dachsanierung oder DämmungBefall im bestehenden Holz, Feuchte, Bauphysik des neuen AufbausFachperson Holzschutz und Planungsteam
nach einer Behandlungneue Ausfluglöcher, Feuchte, Wirksamkeit der Korrekturendie ausführende Fachperson
bei einer Meldung der BewohnerschaftFundort, Art der Spuren, AusdehnungVerwaltung organisiert, Fachperson beurteilt

Warum der Frühsommer? Die Käfer fliegen vor allem in der warmen Jahreszeit aus, und frische Löcher mit hellem Mehl darunter sind dann am besten zu sehen. Eine Begehung im Winter zeigt dafür besser, ob sich an kalten Tagen Kondenswasser an Unterdach und Holz bildet.

Damit die Begehung etwas bringt, braucht es einen sicheren Zugang: tragfähige Laufwege, Licht und eine Stelle, an der man ohne Akrobatik bis zur Traufe und zum First sieht. Hauswartungen, die im Estrich nur über Dämmmatten balancieren können, kontrollieren nicht, sie schauen hinein. Ein einfacher Laufsteg ist eine Investition in den Unterhalt.

Was ein Kontrollprotokoll festhält

Eine Kontrolle, die niemand aufschreibt, hilft beim nächsten Mal nicht. Das Protokoll muss nicht lang sein, aber es muss vergleichbar sein. Diese Punkte gehören hinein:

  • Datum, Person und Wetter der letzten Tage;
  • ein Plan oder eine Skizze des Dachstuhls mit nummerierten Feldern, damit Fundstellen wiedergefunden werden;
  • Fotos der bekannten Lochstellen aus immer derselben Position, mit Massstab;
  • frisches, helles Bohrmehl ja oder nein, mit Fundort;
  • Wasserflecken, Tropfspuren, Kondenswasser, muffiger Geruch;
  • Zustand der Lüftungsöffnungen und des Unterdachs;
  • Vergleich mit dem letzten Protokoll: Was ist neu?

Das BAFU beschreibt eine einfache Methode, mit der eine Eigentümerschaft die Frage nach der Aktivität über die Zeit beantworten kann: vorhandene Löcher mit Wachs verschliessen oder ein Blatt Papier auf das Holz kleben und bei der nächsten Kontrolle nachsehen, ob neue Löcher entstanden sind. Für ein Protokoll ist das ideal, weil es aus einer Momentaufnahme einen Verlauf macht. Wichtig ist der Hinweis des BAFU, dass Löcher und Mehl allein keinen aktiven Befall belegen: Sägemehl kann noch lange nach dem Ausflug aus dem Bohrloch rieseln.

Zum Protokoll gehören auch alle früheren Behandlungsberichte: was wann wo mit welchem Mittel behandelt wurde. Diese Unterlagen gehören zu den Akten der Liegenschaft, nicht in die Schublade der Person, die sie einmal erhalten hat. Bei einem Wechsel der Verwaltung gehen sie sonst verloren.

Vor dem Kauf eines Altbaus

Wer ein älteres Haus oder eine Wohnung in einem Altbau kauft, kauft den Dachstuhl mit. Ein Befall ist dabei weniger das Problem als ein Befall, von dem man nichts wusste. Das Obligationenrecht gibt den Rahmen vor, und es lohnt sich, ihn vor der Besichtigung zu kennen.

Der Verkäufer haftet nach Artikel 197 OR dem Käufer für die zugesicherten Eigenschaften und dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern, und zwar auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat. Diese Gewährleistung wird in Kaufverträgen über Liegenschaften oft beschränkt oder ausgeschlossen. Die Grenze setzt Artikel 199 OR: Eine solche Vereinbarung ist ungültig, wenn der Verkäufer dem Käufer die Gewährsmängel arglistig verschwiegen hat. Und Artikel 200 OR hält fest, dass der Verkäufer nicht für Mängel haftet, die der Käufer zur Zeit des Kaufes gekannt hat; für Mängel, die der Käufer bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit hätte kennen sollen, haftet er nur, wenn er deren Nichtvorhandensein zugesichert hat.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt beim Grundstückkauf zudem eine eigene Regel zur Mängelrüge. Nach Artikel 219a OR beträgt die Frist für die Mängelrüge beim Grundstückkauf 60 Tage, und Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren, sind innert 60 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen; kürzere Fristen können nicht vereinbart werden. Die Ansprüche wegen Mängeln des Grundstücks verjähren mit Ablauf von fünf Jahren nach dem Erwerb des Eigentums.

Was heisst das praktisch für den Dachstuhl?

  • Besichtigen Sie den Estrich, auch wenn er staubig und eng ist. Ein Dachstuhl, den der Verkäufer «lieber nicht zeigt», ist ein Grund zur Vorsicht.
  • Fragen Sie schriftlich nach früheren Befällen und Behandlungen und lassen Sie sich die Behandlungsberichte geben. Eine dokumentierte, abgeschlossene Behandlung ist ein gutes Zeichen, kein schlechtes.
  • Ziehen Sie bei einem Altbau eine Fachperson bei, bevor Sie unterschreiben. Eine Befundaufnahme durch eine Fachperson mit Fachbewilligung Holzschutz kostet wenig im Verhältnis zum Kaufpreis und gibt Ihnen eine Grundlage für die Verhandlung.
  • Halten Sie das Ergebnis im Vertrag fest, wenn Sie einen bekannten Befall in Kauf nehmen, etwa über eine Preisanpassung oder eine Zusicherung zu einer bereits erfolgten Behandlung.
  • Melden Sie einen später entdeckten Mangel fristgerecht, schriftlich und mit Fotos. Die Frist von 60 Tagen läuft ab der Entdeckung.

Ob ein konkreter Befund ein Mangel im Rechtssinn ist und ob ein Gewährleistungsausschluss greift, beurteilt im Streitfall eine Fachperson für Immobilienrecht. Dieser Beitrag gibt keine Rechtsberatung, er zeigt, welche Unterlagen Sie dafür brauchen.

Im Stockwerkeigentum: der Dachstuhl gehört allen

Im Stockwerkeigentum stellt sich zuerst die Frage, wem der Dachstuhl überhaupt gehört. Das Zivilgesetzbuch beantwortet sie für die tragenden Teile eindeutig. Nach Artikel 712b Absatz 2 Ziffer 2 ZGB können dem Stockwerkeigentümer «die Bauteile, die für den Bestand, die konstruktive Gliederung und Festigkeit des Gebäudes oder der Räume anderer Stockwerkeigentümer von Bedeutung sind oder die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes bestimmen», nicht zu Sonderrecht zugeschieden werden. Sparren, Pfetten, Stützen und die übrige Tragkonstruktion des Dachs sind damit gemeinschaftliche Teile, auch wenn der Dachstock ausgebaut ist und eine einzelne Wohnung darunter liegt.

Das hat drei Folgen, die im Alltag oft übersehen werden.

Die Gemeinschaft entscheidet, nicht die Wohnung im obersten Stock. Für die Zuständigkeit zu Verwaltungshandlungen und baulichen Massnahmen gelten nach Artikel 712g Absatz 1 ZGB die Bestimmungen über das Miteigentum. Notwendige bauliche Massnahmen, also nach Artikel 647c ZGB Unterhalts-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsarbeiten, die für die Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Sache nötig sind, können mit Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer ausgeführt werden. Die Behandlung eines aktiven Befalls an der Tragkonstruktion gehört in aller Regel in diese Kategorie. Das Reglement der Gemeinschaft kann die Zuständigkeiten im gesetzlichen Rahmen anders ordnen; lesen Sie es, bevor Sie eine Versammlung einberufen.

Die Kosten tragen alle, nach Wertquoten. Nach Artikel 712h ZGB leisten die Stockwerkeigentümer an die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und an die Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung Beiträge nach Massgabe ihrer Wertquoten; dazu gehören namentlich die Auslagen für den laufenden Unterhalt, für Reparaturen und Erneuerungen der gemeinschaftlichen Teile. Wenn der Dachstuhl behandelt wird, zahlt also auch die Wohnung im Erdgeschoss mit.

Wer nicht warten kann, darf handeln, aber nur im Notfall. Der Verwalter trifft nach Artikel 712s Absatz 1 ZGB von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen. Und jeder Miteigentümer kann nach Artikel 647 Absatz 2 ZGB verlangen, dass die für die Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit notwendigen Verwaltungshandlungen durchgeführt werden, und von sich aus auf Kosten aller die Massnahmen ergreifen, die sofort getroffen werden müssen, um die Sache vor drohendem oder wachsendem Schaden zu bewahren. Ein Holzschädlingsbefall, der seit Jahren schwelt, ist selten ein solcher Notfall. Ein Balken, der sich sichtbar durchbiegt, kann einer sein: Dann geht es um eine Abstützung, nicht um die Behandlung des ganzen Dachstuhls.

Ein Sonderfall ist der ausgebaute Dachstock. Die Verkleidung, die Bodenbeläge und der Innenausbau der Dachwohnung können zum Sonderrecht gehören; nach Artikel 712a Absatz 3 ZGB ist der Stockwerkeigentümer verpflichtet, seine Räume so zu unterhalten, wie es zur Erhaltung des Gebäudes in einwandfreiem Zustand erforderlich ist. Er darf nach Absatz 2 die gemeinschaftlichen Bauteile in keiner Weise beschädigen. Müssen für die Befundaufnahme Verkleidungen geöffnet werden, ist das deshalb eine Frage, die die Gemeinschaft mit der betroffenen Eigentümerin oder dem Eigentümer regelt, einschliesslich der Wiederherstellung.

Der Erneuerungsfonds. Die Versammlung befindet nach Artikel 712m Absatz 1 Ziffer 5 ZGB über die Schaffung eines Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten; der Fonds gehört nach Artikel 712l ZGB zum Vermögen der Gemeinschaft. Ob eine Behandlung des Dachstuhls aus dem Fonds oder über eine Sonderumlage bezahlt wird, entscheidet die Versammlung im Rahmen des Reglements. Eine Gemeinschaft, die im Fonds einen Posten für die Gebäudehülle führt, hat es bei einem Befund deutlich leichter.

Vom ersten Hinweis bis zum Beschluss der Versammlung

Ein Befall im Dachstuhl einer Stockwerkeigentümergemeinschaft scheitert selten an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Diese Abfolge hat sich bewährt:

  • Meldung an die Verwaltung, schriftlich, mit Fotos, Fundort und Datum. Wer den Fund macht, behandelt nicht selbst und verschliesst keine Löcher.
  • Befundaufnahme durch eine Fachperson mit Fachbewilligung Holzschutz, beauftragt durch die Verwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse. Sie klärt Aktivität, Art, Ausdehnung und Feuchtequelle.
  • Statische Beurteilung, wenn tragende Hölzer geschwächt sind. Die Ingenieurin oder der Ingenieur sagt, ob eine Abstützung bis zum Entscheid nötig ist.
  • Dringliches zuerst, Grundsätzliches an die Versammlung. Eine Abstützung oder die Abdichtung einer undichten Stelle kann die Verwaltung als dringliche Massnahme veranlassen. Die Behandlung und der Ersatz von Holz gehen als Antrag an die Versammlung.
  • Antrag mit Unterlagen: Befundbericht, Fotos, Vorschlag zur Methode, Offerten, Hinweis auf die Feuchtequelle, Vorschlag zur Finanzierung aus Fonds oder Umlage.
  • Beschluss mit der vom Gesetz oder vom Reglement verlangten Mehrheit, protokolliert nach Artikel 712n ZGB.
  • Ausführung und Nachkontrolle, mit Behandlungsbericht für die Akten der Gemeinschaft.

Bitten Sie uns um eine Offerte, die auf dem Befund beruht und die Leistungen einzeln nennt: Befundaufnahme, Methode, behandelte Hölzer, Nachkontrollen und Bericht. Lignum rät, sich bei grösseren Massnahmen nicht zu scheuen, eine Zweitmeinung einzuholen. Für eine Versammlung, die einen fünfstelligen Betrag beschliessen soll, ist eine zweite fachliche Einschätzung oft das beste Argument.

In der Mietliegenschaft

In einer Mietliegenschaft verläuft die Linie anders, aber ebenso klar. Der Mieter muss nach Artikel 257g OR Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden; unterlässt er die Meldung, haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Ein Befall des Dachstuhls ist kein Mangel, den eine Mieterin selbst beseitigt. Die Meldung gehört deshalb schriftlich an die Verwaltung, mit Fotos.

Für die Verwaltung beginnt damit dieselbe Abfolge wie oben: Befundaufnahme, gegebenenfalls Statik, Behandlung, Nachkontrolle. Dazu kommt die Kommunikation mit der Mieterschaft. Wer unter einem Dachstuhl wohnt, der behandelt wird, braucht rechtzeitig Angaben zu Zugang, Dauer, Lärm und zu allfälligen Einschränkungen bei einer chemischen Behandlung. Einen Befall, der die Wohnungen nicht berührt, behandelt die Eigentümerschaft als Unterhalt des Gebäudes.

Was die Versicherung übernimmt, und was nicht

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer gehen davon aus, dass die Gebäudeversicherung einen Schaden am Dachstuhl übernimmt. Bei Holzschädlingen ist das in der Regel nicht der Fall, und es lohnt sich, das vor dem Ernstfall zu wissen.

In den meisten Kantonen versichert eine kantonale Gebäudeversicherung die Gebäude gegen Feuer und Elementarschäden. Als Beispiel die Gebäudeversicherung Kanton Zürich: Sie versichert Feuerschäden sowie Elementarschäden durch Sturmwind, Hagel, Überschwemmung infolge Niederschlägen, Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch, Steinschlag und Erdrutsch. Nicht versichert sind nach ihren Angaben unter anderem Abnutzungsschäden, Schäden, deren Entstehung durch zumutbare Massnahmen hätte verhindert werden können, Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkungen, die nicht durch plötzliche Einwirkung von Naturgewalten entstanden sind, und Schäden, die auf undichte Boden-, Wand- und Dachkonstruktionen zurückzuführen sind. Ein Insektenbefall gehört nicht zu den aufgezählten Gefahren.

Für andere Kantone und für Gebäude, die privat versichert sind, gelten die jeweiligen Bedingungen; die Formulierungen unterscheiden sich, die Logik ist meist dieselbe. Prüfen Sie deshalb Ihre Police, bevor Sie mit einer Übernahme rechnen. Eine Ausnahme kann ein versichertes Ereignis sein, das den Befall erst ermöglicht hat, etwa ein Sturmschaden am Dach, durch den Wasser eingedrungen ist. Ob der Folgeschaden gedeckt ist, entscheidet die Versicherung im Einzelfall; melden Sie das Ereignis deshalb zeitnah und dokumentieren Sie es.

Im Stockwerkeigentum ist die Versicherung Sache der Gemeinschaft: Die Versammlung hat nach Artikel 712m Absatz 1 Ziffer 6 ZGB das Gebäude gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern und die üblichen Haftpflichtversicherungen abzuschliessen. Was eine Zusatzdeckung leisten würde und was nicht, ist eine Frage an den Versicherer, die eine Verwaltung vor der nächsten Erneuerung stellen kann.

Die praktische Folge: Für die Behandlung eines Holzschädlingsbefalls plant eine Eigentümerschaft mit eigenen Mitteln. Genau dafür ist ein Erneuerungsfonds da, und genau deshalb lohnt sich die periodische Kontrolle, die einen Befall entdeckt, solange er klein ist.

Wer was tut: die Rollen im Überblick

In einer Liegenschaft sind am Dachstuhl mehr Personen beteiligt, als es auf den ersten Blick scheint. Die Tabelle zeigt, wer was übernimmt, was dokumentiert werden muss und was niemand eigenmächtig tut.

Rollen am Dachstuhl der Liegenschaft: Aufgabe, Beleg, Grenze
RolleAufgabeWas festgehalten wirdWas sie nicht eigenmächtig tut
Bewohnerschaft, Mieterin oder MieterFund schriftlich meldenDatum, Fundort, Fotos von Löchern und MehlHolz behandeln, Löcher verschliessen, Verkleidungen öffnen
Hauswartungjährliche Begehung, Zugang sichernKontrollprotokoll mit Fotos aus fester PositionMittel ausbringen, Hölzer entfernen
VerwaltungBefund in Auftrag geben, dringliche Massnahmen, Antrag an die VersammlungBefundbericht, Offerten, Kommunikation, Behandlungsbericht in den AktenBehandlung und Ersatz ohne Beschluss in Auftrag geben, wenn nicht dringlich
Versammlung der StockwerkeigentümerBeschluss über notwendige bauliche Massnahmen und FinanzierungProtokoll mit Mehrheit und Kostenverteilungeinzelne Eigentümer mit Kosten gemeinschaftlicher Teile allein belasten
Eigentümerschaft im AlleineigentumKontrolle, Auftrag, FinanzierungProtokolle und Berichte als Teil der Liegenschaftsaktenden Befund vor einem Verkauf verschweigen
Fachperson mit Fachbewilligung HolzschutzBefundaufnahme, Behandlungsvorschlag, Ausführung, NachkontrolleBefund- und Behandlungsberichtdie Tragfähigkeit berechnen
Ingenieurin oder Ingenieur HolzbauTragfähigkeit, Verstärkung, Abstützungstatische BeurteilungHolzschutzmittel ausbringen
ZimmereiErsatz und Verstärkung von HölzernAusführung nach Vorgaben der Statikeine chemische Behandlung ohne eigene Fachbewilligung

Zur Fachbewilligung: Wer Holzschutzmittel beruflich oder gewerblich verwendet, braucht nach Artikel 7 Absatz 1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) eine entsprechende Fachbewilligung oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation, oder er arbeitet unter Anleitung einer solchen Person. Das BAFU erläutert, dass die Einzelheiten in der Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln geregelt sind. Für eine Verwaltung ist das ein einfaches Auswahlkriterium: Lassen Sie sich die Fachbewilligung Holzschutz nennen, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Lignum empfiehlt ausdrücklich, sich den Prüfungsausweis zeigen zu lassen.

Vorbeugung als Teil des Unterhalts

Die wirksamste Massnahme gegen Holzschädlinge im Dachstuhl ist trockenes Holz. Das BAFU gibt dafür eine anschauliche Zahl: Der Gemeine Nagekäfer befällt Holz ab einer Holzfeuchte von 16 Prozent, in beheizten Innenräumen liegt sie bei etwa 8 bis 10 Prozent. Lignum beschreibt das Ziel des baulichen Holzschutzes als eine dauerhaft geringe Holzfeuchtigkeit unter 20 Prozent und ordnet das Unterdach der Gebrauchsklasse 2 nach der Norm SN EN 335 zu. Für eine Eigentümerschaft lässt sich das in einen Unterhaltsplan übersetzen:

  • Dachhaut und Unterdach dicht halten. Kehlen, Kaminanschlüsse, Dachfenster und Durchdringungen sind die häufigsten Schwachstellen. Nach Sturm und Hagel wird nachgesehen.
  • Lüftung erhalten. Lüftungsöffnungen an Traufe und First dürfen bei Renovationen nicht verschlossen werden. Ein Dachboden, in dem nichts mehr zieht, wird feucht.
  • Bauphysik bei Dämmprojekten prüfen. Wer den Dachstock nachträglich dämmt oder ausbaut, verändert das Klima im Holz. Tauwasser im Dachaufbau ist eine der Ursachen, die Lignum ausdrücklich nennt. Lassen Sie vor der Dämmung prüfen, ob im bestehenden Holz ein Befall vorliegt; nachher ist es hinter der Verkleidung.
  • Kein befallenes Holz einbringen. Das BAFU rät, Holz und Holzprodukte vor dem Erwerb oder dem Einbringen ins Gebäude sorgfältig auf Ausfluglöcher zu untersuchen. Das gilt für Bauholz ebenso wie für alte Möbel, die im Estrich gelagert werden.
  • Brennholz nicht im Dachstuhl lagern. Die Löcher im Brennholz stammen nach dem BAFU von Frischholzkäfern, die verbautes Holz nicht befallen; trotzdem bringt nasses Brennholz Feuchte in den Raum.
  • Chemie nur gezielt. Vorbeugender chemischer Holzschutz ist nach Lignum dann angezeigt, wenn konstruktiver Holzschutz und Holzart die nötige Dauerhaftigkeit nicht erreichen, nach dem Grundsatz so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Die Massnahmen kosten wenig, wenn sie im normalen Unterhalt mitlaufen. Was sie verhindern, ist die Behandlung, die eine Gemeinschaft oder eine Eigentümerschaft sonst aus eigenen Mitteln bezahlt.

Wenn Sie die Kontrolle nicht selbst machen möchten

Eine Eigentümerschaft muss die Beurteilung nicht selbst übernehmen. Schildern Sie die Lage in Ihrem Dossier: Beschreiben Sie Gebäude, Fundort und Spuren und laden Sie Fotos hoch. Wir nehmen die Anfrage auf, ordnen den Fund ein und schlagen eine Befundaufnahme vor, auch für eine Verwaltung, die mehrere Liegenschaften betreut. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich, eine Offerte ebenfalls. Anfragen nehmen wir entgegen: 7 Tage, 7 bis 21.30 Uhr, Sonntag eingeschlossen. Mehr zur Behandlung selbst finden Sie im Merkblatt Holzzerstörende Insekten, zu den Angeboten für Verwaltungen auf der Seite Betriebe, und zu den Zusammenhängen zwischen Nässe und Schädlingen im Beitrag Feuchtigkeit und Schädlinge. Was den Preis eines Einsatzes bestimmt, steht auf der Seite Preise.

Quellen

  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Holzschädlinge», veröffentlicht am 28. April 2021, https://www.bafu.admin.ch/de/holzschaedlinge (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Entwicklungszeit der Larven, Zusammenhang mit zu hoher Holzfeuchtigkeit, Befall ab 16 Prozent Holzfeuchte, 8 bis 10 Prozent in beheizten Innenräumen, Nachweis neuer Ausfluglöcher mit Wachs oder Papier, Mehl kein Beweis für Aktivität, Prüfung von Holz vor dem Einbringen, Frischholzkäfer im Brennholz.
  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210, Stand am 1. Juli 2026, Art. 647, 647c, 712a, 712b, 712g, 712h, 712l, 712m, 712n und 712s, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de (abgerufen am 24. Oktober 2026).
  • Obligationenrecht (OR), SR 220, Stand am 1. Oktober 2026, Art. 197, 199, 200, 219a und 257g, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (abgerufen am 24. Oktober 2026).
  • Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), SR 814.81, Stand am 16. Juli 2026, Art. 7 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/478/de (abgerufen am 24. Oktober 2026).
  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Fachbewilligung für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Holzschutzmitteln», veröffentlicht am 3. April 2025, https://www.bafu.admin.ch/de/fachbewilligung-fuer-die-berufliche-oder-gewerbliche-verwendung-von-holzschutzmitteln (abgerufen am 24. Oktober 2026).
  • Lignum, Holzwirtschaft Schweiz: «Holzschutz», https://www.lignum.ch/holz_a_z/holzschutz/ (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: geringer Befall keine Gefahr für ein Gebäude, Hinweis auf Feuchte, Durchlüftung und Tauwasser, Holzfeuchte unter 20 Prozent, Gebrauchsklasse 2 für das Unterdach nach SN EN 335, Grundsatz so wenig wie möglich, so viel wie nötig, Prüfungsausweis, Zweitmeinung.
  • Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ: «Versicherungsleistungen», https://www.gvz.ch/hauptnavigation/versicherung/versicherungsleistungen (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: versicherte Feuer- und Elementarschäden, Ausschlüsse.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Dachstuhl kontrolliert werden?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Bewährt hat sich eine jährliche Sichtkontrolle durch Eigentümerschaft, Hauswartung oder Verwaltung, am besten im Frühsommer, und eine fachliche Kontrolle bei besonderen Anlässen: vor einem Kauf, vor einer Dachsanierung, nach einem Wassereintritt und nach einer Behandlung.

Ist der Dachstuhl im Stockwerkeigentum gemeinschaftlich?

Die tragenden Teile ja. Nach Artikel 712b Absatz 2 Ziffer 2 ZGB können Bauteile, die für den Bestand, die konstruktive Gliederung und Festigkeit des Gebäudes von Bedeutung sind, nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden. Verkleidung und Innenausbau einer Dachwohnung können dagegen zum Sonderrecht gehören.

Wer bezahlt die Behandlung im Stockwerkeigentum?

Die Gemeinschaft, nach Wertquoten. Artikel 712h ZGB zählt die Auslagen für Unterhalt, Reparaturen und Erneuerungen der gemeinschaftlichen Teile ausdrücklich zu den gemeinschaftlichen Kosten. Ob aus dem Erneuerungsfonds oder über eine Umlage bezahlt wird, entscheidet die Versammlung im Rahmen des Reglements.

Darf die Verwaltung ohne Versammlung handeln?

Bei dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen ja, das sieht Artikel 712s ZGB vor, etwa für eine Abstützung oder die Abdichtung einer undichten Stelle. Die eigentliche Behandlung und der Ersatz von Holz sind in der Regel notwendige bauliche Massnahmen, über welche die Versammlung beschliesst.

Zahlt die Gebäudeversicherung einen Holzschädlingsbefall?

In der Regel nicht. Kantonale Gebäudeversicherungen decken Feuer und Elementarschäden; ein Insektenbefall gehört nicht zu den versicherten Gefahren, und Schäden durch Feuchtigkeit oder undichte Dachkonstruktionen sind etwa bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich ausdrücklich ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Police.

Was muss ich beim Kauf eines Altbaus beachten?

Den Estrich besichtigen, nach früheren Befällen und Behandlungsberichten fragen, bei einem Altbau vor der Unterschrift eine Befundaufnahme machen lassen und einen später entdeckten Mangel fristgerecht melden. Beim Grundstückkauf beträgt die Frist für die Mängelrüge nach Artikel 219a OR 60 Tage ab Entdeckung.

Muss ich als Mieterin einen Befall melden?

Ja. Nach Artikel 257g OR muss der Mieter Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden, sonst haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Melden Sie den Fund schriftlich, mit Fotos, und behandeln Sie nichts selbst.

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