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Kontrollplan für die Liegenschaft: Was Abwart und Verwaltung in jeder Jahreszeit prüfen

In einem Mehrfamilienhaus entsteht ein Schädlingsproblem selten in einer Wohnung, sondern an einer Stelle, die allen gehört: im Estrich, im Kellergang, im Müllraum, in einem Lichtschacht oder hinter einem Storenkasten. Ein Kontrollplan legt deshalb fest, welche dieser Stellen in welcher Jahreszeit angeschaut werden, wer das tut und was schriftlich festgehalten wird. So wird aus vier kurzen Rundgängen pro Jahr eine Vorsorge, die teure Einsätze, Streit um Zuständigkeiten und gesperrte Gerüste während der Brutzeit verhindert.

Bild zum Umfeld - gepflegter Innenraum, ruhige Arbeit (kein Insektenfoto)

Warum die Liegenschaft einen Kontrollplan braucht und keinen Tierkalender

Listen, welche Tiere in welchem Monat aktiv sind, gibt es viele. Für eine Verwaltung helfen sie nur begrenzt, denn sie beantworten die falsche Frage. Eine Bewirtschafterin mit dreissig Liegenschaften fragt nicht «Wann fliegen Wespen?», sondern «Was muss der Hauswart im April an der Nordfassade der Hausnummer 12 anschauen, und wer gibt danach was in Auftrag?». Ein Kontrollplan dreht die Perspektive um: Er geht nicht vom Tier aus, sondern vom Gebäude.

Das hat drei praktische Vorteile.

  • Die Kontrolle wird planbar. Ein Rundgang im März, einer im Juni, einer im September, einer im Dezember lassen sich in den Hauswartungsvertrag oder in den Jahresplan der Bewirtschaftung schreiben. Spontane Einsätze werden seltener.
  • Die Zuständigkeit ist geklärt, bevor etwas passiert. Wer im Kontrollplan steht, weiss, dass er hinschauen muss. Wer nicht darin steht, weiss, dass er melden, aber nicht selbst handeln soll.
  • Es entsteht eine Spur. Ein datiertes Protokoll zeigt, wann eine Stelle in Ordnung war und wann sich etwas verändert hat. Das hilft der Fachperson bei der Beurteilung, und es hilft der Verwaltung, wenn später die Frage nach Ursache und Kosten gestellt wird.

Das Bundesamt für Umwelt beschreibt dieses Vorgehen unter dem Begriff der integrierten Schädlingsbekämpfung: zuerst vorbeugen und beobachten, und erst dann, gezielt, bekämpfen. Ein Kontrollplan ist die Form, in der eine Liegenschaft dieses Prinzip im Alltag umsetzt.

Wer im Haus was prüft, und wo jede Rolle aufhört

Der häufigste Grund, warum ein Befall in einem Mehrfamilienhaus wächst, ist nicht fehlendes Wissen, sondern eine Lücke zwischen den Rollen. Die Mieterin im dritten Stock hört etwas im Estrich, darf aber nicht hinauf. Der Abwart geht hinauf, darf aber nichts in Auftrag geben. Die Verwaltung darf in Auftrag geben, war aber nie oben. Die folgende Tabelle schliesst diese Lücken.

Rollen im Kontrollplan, was jede Rolle prüft, festhält und nicht allein entscheidet
RollePrüftHält festEntscheidet nicht allein
Hauswartung oder Abwartdie Kontrollpunkte auf dem Rundgang, Zustand von Gittern, Fugen, Deckeln, AbläufenDatum, Ort, Befund, Foto, kleine Instandstellungkeine Köder, keine Fallen, kein Biozid, kein Verschluss einer Öffnung mit Tieren dahinter
Verwaltung oder Bewirtschaftungob der Plan eingehalten wird, Meldungen aus den WohnungenAuftrag, Offerte, Termin, Information an die Mieterschaftkeine Massnahme an Vogel- oder Fledermausquartieren ohne Rücksprache mit der kantonalen Stelle
Eigentümerschaft oder StockwerkeigentümergemeinschaftBudget, bauliche Massnahmen an Hülle und DachBeschlüsse, Unterhaltsplanung, Ersatz-Nisthilfenkeine Sanierung während der Brutzeit ohne Abklärung
Mieterinnen und Mieterdie eigene Wohnung, Balkon, Kellerabteilschriftliche Meldung mit Datum und Fotokeine eigene Behandlung von Bettwanzen oder Schaben, keine Öffnung verschliessen
FachpersonBestimmung, Ursache, Ausmass, ZugängeBefundbericht, eingesetzte Produkte, Nachkontrollekeine Massnahme gegen einzelne jagdbare Tiere ohne die kantonale Regelung

Zwei Punkte aus dieser Tabelle verdienen eine Erklärung.

Der Abwart sieht, die Verwaltung entscheidet. Das ist keine Misstrauensregel, sondern eine Schutzregel. Wer in einem Estrich ein Loch zumauert, ohne zu wissen, was dahinter ist, kann einen Steinmarder mit Jungen einsperren oder eine Vogelbrut zerstören. Beides ist rechtlich geregelt (dazu mehr im Abschnitt über Sanierungen), und beides lässt sich durch einen Anruf vor dem Verschluss vermeiden.

Die Fachperson bestimmt, nicht der Kalender. Ein Kontrollplan sagt, wann hingeschaut wird. Er sagt nicht, welches Tier es ist. Sobald auf einem Rundgang etwas gefunden wird, das nicht eindeutig ist, gehört die Bestimmung in die Hände einer Fachperson mit Fachbewilligung für die berufliche Verwendung von Biozidprodukten.

Die acht Kontrollpunkte einer Liegenschaft

Jede Liegenschaft ist anders, aber in den meisten Mehrfamilienhäusern der Deutschschweiz kehren dieselben acht Stellen wieder. Für jede steht hier, worauf zu achten ist.

Estrich und Dachstock. Gesucht werden Kot, Nagespuren an Verpackungen und Kabeln, zerwühlte Dämmung, Laufspuren im Staub, Nistmaterial, alte oder neue Wespennester an den Sparren. Die Kontrolle gelingt am besten mit Streiflicht einer Taschenlampe. Ein Unterscheidungsmerkmal, das sich bewährt hat: Kot, der beim Zerdrücken zu glitzerndem Pulver zerfällt, stammt von Fledermäusen; dann wird nichts weiter unternommen und die kantonale Fachstelle informiert.

Keller und Kellergang. Gesucht werden Kot entlang der Wände, angenagte Vorräte in den Abteilen, Feuchtigkeit an Wänden und Leitungen, offene Durchführungen. Das BAFU nennt für Mäuse samenförmigen Kot bis etwa 8 Millimeter, für die Wanderratte spindelförmigen Kot von 2 bis 3 Zentimetern.

Kellerfenster und Lichtschächte. Gitter vorhanden und intakt? Laub und Abfall im Schacht? Stehendes Wasser auf dem Schachtboden? Das BAFU empfiehlt für Kellerfenster Drahtgitter mit 0,5 auf 0,5 Zentimetern Maschenweite; einer Maus reicht nach derselben Quelle eine bleistiftdicke Öffnung.

Müllraum und Containerplatz. Deckel schliessen? Ablauföffnungen der Container verschlossen? Säcke neben statt in den Containern? Das BAFU rät, Abfallsäcke in Containern aufzubewahren, Container und Biotonnen regelmässig zu reinigen und ihre Ausflussöffnungen zu verschliessen, damit Ratten und Mäuse nicht eindringen.

Fassade und Dachvorsprung. Fugen, Risse, offene Stellen an hinterlüfteten Fassaden, bewachsene Fassadenteile, Nester von Schwalben und Seglern. Für Nager nennt das BAFU zwei bauliche Hilfen: Pflanzen so weit zurückschneiden, dass Fenster, Balkon und Dach nicht darüber erreichbar sind, und hinterlüftete Fassaden auf der Unterseite mit dicht schliessendem Lochblech abdichten.

Storenkästen und Rollladenkästen. Wespen fliegen ein und aus? Vögel tragen Nistmaterial? Spalten zur Fassade offen? Das BAFU nennt Rollladenkästen ausdrücklich als Stelle, an der kleine Öffnungen verschlossen werden sollten, um Wespennestern vorzubeugen.

Dachrinnen, Abläufe und Dolen. Verstopfte Rinnen, Wasser in Abläufen, Laub in Einlaufschächten. Stehendes Wasser ist die Kinderstube der Stechmücken, und Dachrinnen gehören zu den Brutstätten, die das BAFU ausdrücklich aufzählt.

Umgebung und Gemeinschaftsflächen. Kompost, Velokeller, Spielplatz, Gartenplatten. Gesucht werden Erdhäufchen bei Platten als Ameisenzeichen, Fallobst, Futterreste unter Vogelhäuschen, Untersetzer und Giesskannen mit Wasser.

Frühling: März bis Mai

Der Frühlingsrundgang ist der wichtigste des Jahres, weil er die Saison der fliegenden Arten vorwegnimmt. Er liegt am besten im März, spätestens Anfang April.

Was der Abwart prüft. Dachvorsprünge und Storenkästen auf neue Einflüge, Fassadenfugen auf Risse aus dem Winter, Dachrinnen auf Laub und Wasser, Lichtschächte auf Winterabfall, Gemeinschaftsflächen auf Erdhäufchen zwischen Platten. Im Estrich: Spuren aus dem Winter, besonders Kot und Nagespuren.

Was die Verwaltung entscheidet. Ob kleine Öffnungen an Dachvorsprüngen und Rollladenkästen verschlossen werden, solange noch keine Wespen eingezogen sind. Das BAFU hält fest, dass die Wespenköniginnen ab Anfang Mai mit dem Nestbau beginnen; ein Verschluss im März oder April trifft deshalb in der Regel noch kein Nest. Wichtig ist aber die Einschränkung: Brütende Vögel gehen vor. Ist eine Öffnung belegt, wird nichts verschlossen.

Asiatische Hornisse. Neu im Frühlingsrundgang ist der Blick unter Vordächer, an Garagen und Unterstände. Der Kanton Aargau beschreibt, dass die Asiatische Hornisse im Frühling kleine, kugelförmige Primärnester an wettergeschützten Orten im Siedlungsgebiet baut. Findet der Hauswart ein solches Nest, wird es fotografiert und auf der nationalen Meldeplattform gemeldet, nicht entfernt. Wie die Nestentfernung im eigenen Kanton organisiert ist, erfährt die Verwaltung bei der kantonalen Neobiota-Stelle.

Was an die Mieterschaft geht. Ein kurzer Aushang im Treppenhaus: keine Lebensmittel und Abfallsäcke auf Balkonen, Untersetzer leeren, Ameisen und Wespen in der Wohnung schriftlich melden.

Frühlingsrundgang, Aufgaben und Zuständigkeit
OrtAufgabeZuständigBeleg
Dachvorsprung, StorenkästenEinflüge prüfen, Öffnungen ohne Brut zum Verschluss vormerkenAbwartFoto pro Öffnung
Dachrinnen, AbläufeLaub entfernen, Wasserstau behebenAbwartDatum im Protokoll
Vordächer, GaragenPrimärnester der Asiatischen Hornisse suchenAbwartMeldung mit Foto
FassadeWinterrisse, offene FugenAbwart, VerwaltungFotos, Offerte bei Schaden
GemeinschaftsflächenErdhäufchen bei Platten, UntersetzerAbwartBefund im Protokoll
TreppenhausAushang zu Balkonen und MeldungenVerwaltungKopie des Aushangs

Sommer: Juni bis August

Im Sommer ist der Rundgang kürzer, aber er verlangt mehr Zurückhaltung. Jetzt wird vor allem beobachtet und gemeldet, selten verschlossen.

Wespen und Hornissen. Der Abwart notiert, wo Wespen regelmässig eine Stelle anfliegen: Storenkasten, Dachfuge, Gartenmauer. Ob ein Nest entfernt oder umgesiedelt wird, entscheidet die Verwaltung nach Lage: Liegt es an einem Hauseingang, über einem Spielplatz oder neben einem Schlafzimmerfenster, wird eine Fachperson beigezogen. Liegt es am Rand der Umgebung, fern von Wegen, kann es oft bleiben; das BAFU hält fest, dass Wespenvölker nur eine Saison lang leben. Ein Bienenschwarm gehört zu einer Imkerin oder einem Imker, nicht zur Schädlingsbekämpfung.

Stechmücken und Tigermücke. Der Sommer ist die Zeit, in der vergessene Wasserstellen auffallen. Für die Liegenschaft heisst das: Untersetzer auf Gemeinschaftsflächen entfernen, Regentonnen dicht abdecken, Lichtschächte trocken halten, Dachrinnen frei halten. Die Stadt Zürich empfiehlt, Gefässe im Freien wöchentlich zu leeren oder umzudrehen und Regentonnen mit Gardinenstoff und Gummiband dicht zu verschliessen. Wie ernst Behörden das im Mehrfamilienhaus nehmen, zeigt der Kanton Basel-Stadt: In seinen Bekämpfungszonen wurden 2024 unter anderem Wohngenossenschaften und Mehrfamilienhäuser vor Ort inspiziert, und diese 40 Inspektionen ergaben in fast allen Fällen keine oder nur ungenügende Massnahmen gegen die Tigermücke. In solchen Zonen ist die Bekämpfung auf privatem Grund nach Angaben des Kantons verpflichtend.

Vögel an der Fassade. Im Sommer wird an Nestern nichts verändert. Die Schweizerische Vogelwarte hält fest, dass das Brutgeschäft nach dem Jagdgesetz von der ersten Eiablage bis zum Ausfliegen der Jungvögel geschützt ist. Der Abwart notiert nur, wo Nester sind; das ist die Grundlage für jede spätere Bauplanung.

Steinmarder. Hört die Mieterschaft im Sommer Poltern im Dachstock, wird es dokumentiert, nicht verschlossen. Der Steinmarder ist nach dem Jagdgesetz jagdbar, hat aber eine Schonzeit vom 16. Februar bis 31. August (Art. 5 Abs. 1 Bst. k JSG); in dieser Zeit können Junge im Quartier sein. Welche Selbsthilfemassnahmen zum Schutz einer Liegenschaft zulässig sind, bestimmen nach Art. 12 Abs. 3 JSG die Kantone. Mehr zu Spuren und Vorgehen auf unserer Seite zum Steinmarder.

Sommerrundgang, Aufgaben und Zuständigkeit
OrtAufgabeZuständigBeleg
Storenkästen, DachfugenWespenflug notieren, Lage zu Wegen und Fenstern beurteilenAbwart, VerwaltungFoto, Entscheid mit Begründung
Umgebung, Balkone gemeinsamWasserstellen entfernen oder abdeckenAbwartwöchentliche Liste
Lichtschächtetrocken halten, Abfluss prüfenAbwartDatum
FassadeNester kartieren, nichts verändernAbwartPlan mit Neststandorten
DachstockMarderspuren dokumentieren, nicht verschliessenAbwart, VerwaltungUhrzeiten, Fotos

Herbst: September bis November

Der Herbstrundgang ist der Rundgang der Zugänge. Was jetzt dicht ist, hält im Winter Nager draussen.

Nager. Wenn die Nächte kalt werden, suchen Mäuse und Ratten Schutz in Gebäuden. Der Abwart geht deshalb im September die ganze Gebäudehülle ab: Kellerfenster mit Gittern, Lichtschächte, Leitungsdurchführungen, Türschwellen zu Keller und Velokeller, Spalten unter Garagentoren. Offene Stellen werden im Protokoll markiert, die Verwaltung gibt den Verschluss in Auftrag. Das BAFU empfiehlt zudem, Eingangstüren und Fenster nur für wenige Minuten zum Lüften zu öffnen und nicht lange gekippt stehen zu lassen; im Keller und im Velokeller ist das ein häufiger Einlass. Zu den Arten und ihren Spuren finden Sie Details auf unserer Seite zu Nagetieren.

Müllraum. Im Herbst wird der Müllraum besonders geprüft, weil Nager jetzt nach Futter suchen. Container dicht, Ablauföffnungen verschlossen, Biotonne gereinigt, Säcke nicht auf dem Boden. Der Kompost steht nach dem Rat des BAFU etwas vom Haus entfernt und ist mit einem engmaschigen Drahtgitter gesichert.

Marderzugang und Dachstock. Nach dem 31. August endet die Schonzeit des Steinmarders. Jetzt kann der Verschluss eines Zugangs geplant werden, aber erst, wenn eine Fachperson festgestellt hat, dass kein Tier mehr im Dachstock ist. Was ein Hauswart bei Geräuschen im obersten Geschoss melden soll, beschreibt unser Beitrag Geräusche im Dachstock der Liegenschaft.

Storenkästen und Nischen. Für Bruten in Storenkästen nennt die Schweizerische Vogelwarte ein klares Zeitfenster: Ein Verschluss sollte nur zwischen Oktober und Januar stattfinden, und verloren gegangene Brutplätze sollen mit Nistkästen ersetzt werden. Für die Verwaltung ist der Oktober deshalb der Monat, in dem Storenkästen, Rollladenkästen und kleine Fassadennischen geprüft und verschlossen werden, mit einem Nistkasten als Ersatz in der Nähe.

Wespennester. Ein Wespennest, das im Oktober noch fliegt, wird in der Regel nicht mehr bekämpft; das Volk stirbt im Herbst ab, nach dem BAFU je nach Art und Standort unter Umständen erst im November oder Dezember. Der Abwart notiert den Standort, damit die Öffnung im nächsten Frühling verschlossen werden kann.

Asiatische Hornisse. Im Herbst verlassen die Jungköniginnen das Nest. Grosse Nester in Baumkronen der Umgebung werden auch jetzt noch gemeldet.

Winter: Dezember bis Februar

Der Winterrundgang ist ein Innenrundgang. Draussen ist wenig zu sehen, drinnen umso mehr.

Estrich und Zwischendecken. Die wichtigste Kontrolle des Winters. Spuren von Nagern, angenagte Kabel, Nester in der Dämmung. Das BAFU weist darauf hin, dass Nager durch ihren Nagetrieb Kurzschlüsse und Brände auslösen können; für eine Liegenschaft ist das kein Hygiene-, sondern ein Sicherheitsthema. Leere Wespennester aus dem Sommer können jetzt entfernt werden; dabei wird notiert, wo die Wespen eingeflogen sind.

Keller und Kellerabteile. Kot entlang der Wände, angenagte Vorräte in Abteilen, Mottenfrass an eingelagerten Textilien. Was in einem privaten Abteil gefunden wird, gehört an die Mieterin oder den Mieter; was im Gang liegt, gehört ins Protokoll.

Marder. Bis Mitte Februar besteht ein zweites Fenster, um einen Marderzugang zu verschliessen, wieder unter der Bedingung, dass das Tier draussen ist. Ab dem 16. Februar beginnt die Schonzeit.

Planung. Der Winter ist die Zeit, in der Verwaltung und Eigentümerschaft die Arbeiten des kommenden Jahres planen: Fassadensanierung, Dachreparatur, Ersatz von Kellerfenstern. Genau hier entscheidet sich, ob im Mai ein Gerüst wegen einer Schwalbenbrut stillsteht. Dazu mehr im Abschnitt über Sanierungen.

Der Jahresplan in einer Tabelle

Die folgende Übersicht eignet sich als Vorlage für den Hauswartungsvertrag oder für das Unterhaltsdossier einer Stockwerkeigentümergemeinschaft.

Jahresplan der Kontrollen in der Liegenschaft
JahreszeitOrtHauptaufgabeZuständigWird festgehalten
FrühlingDachvorsprung, Storenkästen, VordächerEinflüge, Hornissen-Primärnester, Verschluss ohne Brut vormerkenAbwart, VerwaltungFotos, Meldungen
FrühlingDachrinnen, LichtschächteLaub und Wasser entfernenAbwartDatum
SommerUmgebung, GemeinschaftsflächenWasserstellen gegen MückenAbwartwöchentliche Liste
SommerFassadeNester kartieren, nichts verändernAbwartPlan der Neststandorte
HerbstGebäudehülle, Kellerfenster, DurchführungenZugänge gegen Nager schliessenAbwart, Verwaltung, FachpersonAuftrag, Fotos vorher und nachher
HerbstMüllraum, KompostDeckel, Abläufe, GitterAbwartBefund
HerbstStorenkästen, NischenVerschluss zwischen Oktober und Januar, Ersatz-NistkastenVerwaltung, EigentümerschaftAuftrag, Standort Ersatz
WinterEstrich, ZwischendeckenNager, Kabel, leere NesterAbwartBefund, Fotos
WinterPlanungBauarbeiten ausserhalb der Brutzeit terminierenVerwaltung, EigentümerschaftBeschluss, Abklärung mit Kanton

Meldungen aus den Wohnungen: was in keinen Rundgang passt

Einige Schädlinge finden sich nie auf einem Rundgang durch die Gemeinschaftsflächen, weil sie in den Wohnungen leben. Bei ihnen ersetzt die Meldung der Mieterschaft den Kontrollplan.

Bettwanzen. Sie sind das ganze Jahr aktiv und kommen mit Gepäck oder gebrauchten Möbeln. Für die Verwaltung zählt vor allem eines: dass eine Mieterin oder ein Mieter den Verdacht ohne Scham und ohne Verzögerung meldet. Eine eigene Behandlung mit Haushaltsprodukten verteilt die Tiere häufig in Nachbarwohnungen. Wie Bettwanzen in einer Liegenschaft erkannt und gemeldet werden, beschreibt unser Beitrag Bettwanzen erkennen.

Schaben. Das BAFU hält zu Schaben fest, dass bei einem Befall Art und Ausmass bestimmt und Nachbarwohnungen und Nachbargebäude kontrolliert werden sollen, und dass Insektizidsprays allein nicht ausreichen. Für die Verwaltung bedeutet das: Eine Schabenmeldung aus einer Wohnung ist eine Meldung für das ganze Haus. Die Fachperson sollte den Auftrag erhalten, die angrenzenden Wohnungen und die gemeinsamen Schächte einzubeziehen. Ein zweiter Durchgang gemäss schriftlicher Offerte gehört dabei zur Planung.

Ameisen in Küchen. Meist ein Thema einzelner Wohnungen im Frühling. Kommen Meldungen aus mehreren Wohnungen derselben Fassadenseite, lohnt sich ein Blick auf die Fassade und die Umgebung; das BAFU empfiehlt eine Fachperson, wenn sich das Nest im Gebäude befindet.

Was eine gute Meldung enthält. Datum, Wohnung, Raum, was gesehen wurde, ein Foto, seit wann. Unser Wohnungsplan hilft, Fundorte in der Wohnung so festzuhalten, dass Verwaltung und Fachperson sie lesen können.

Das Kontrollprotokoll

Ein Kontrollplan ohne Protokoll ist ein guter Vorsatz. Das Protokoll muss nicht aufwendig sein; eine Seite pro Rundgang genügt. Es sollte enthalten:

  • Datum und Name der Person, die den Rundgang gemacht hat.
  • Liste der Kontrollpunkte mit «in Ordnung», «Befund» oder «nicht zugänglich».
  • Befund mit Foto, möglichst mit einem Massstab im Bild, etwa einem Meter oder einer Münze.
  • Kleine Instandstellungen, die der Abwart selbst erledigt hat: Laub entfernt, Deckel ersetzt, Gitter befestigt.
  • Offene Punkte für die Verwaltung: was einen Auftrag braucht, was eine Abklärung mit einer kantonalen Stelle braucht.
  • Bekannte Neststandorte von Schwalben, Seglern und anderen Gebäudebrütern, die bei Bauarbeiten zu berücksichtigen sind.

Ein solches Protokoll hat einen Nutzen, der über die Schädlinge hinausgeht. Bei einem Wechsel der Hauswartung geht das Wissen über die Schwachstellen des Hauses nicht verloren, und bei einem Konflikt über Kosten lässt sich zeigen, seit wann eine Stelle beobachtet wurde.

Sanierung, Gerüst, Dacharbeiten: Termine mit Rücksicht auf Tiere

Kein anderer Punkt kostet Verwaltungen so viel Zeit wie ein Gerüst, das wegen einer Brut nicht weitergebaut werden kann. Der Grund liegt im Recht, und er lässt sich mit einer frühen Planung vermeiden.

Vögel. Die Schweizerische Vogelwarte fasst die Rechtslage so zusammen: Das Brutgeschäft der Vögel ist nach dem Jagdgesetz geschützt, und das Natur- und Heimatschutzgesetz mit seiner Verordnung verbietet, Nester und Brutstätten zu zerstören, zu beschädigen oder zu entfernen. Mehrjährig genutzte Nester stehen ganzjährig unter Schutz. Lässt sich ein Neststandort nicht erhalten, ist nach vorgängiger Rücksprache mit der kantonalen Jagdverwaltung in der Regel ein Ersatz mit Nisthilfen nötig. Die Vogelwarte nennt ausdrücklich Storenkästen und Balkone als Orte, an denen solche Konflikte entstehen.

Fledermäuse. Ein Merkblatt des BAFU zur vogel- und fledermausfreundlichen Gebäudesanierung hält fest, dass die 30 Fledermausarten der Schweiz nach Anhang 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung geschützt sind und dass ihre Brutstätten, etwa Wochenstuben, nicht beschädigt, zerstört oder weggenommen werden dürfen. Es nennt ausdrücklich die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Bauherrschaft und das Baufachpersonal als verantwortlich, beim Unterhalt und bei Arbeiten die geltenden Gesetze einzuhalten. Ersatzstandorte brauchen nach demselben Merkblatt unter Umständen mehrere Jahre, bis sie besiedelt werden.

Steinmarder. Ein Gerüst ist eine Einladung in den Dachstock. Wird während der Schonzeit vom 16. Februar bis 31. August gearbeitet, sollte die Fachperson vor dem Schliessen einer Dachöffnung prüfen, ob ein Tier im Quartier ist.

Daraus ergibt sich eine einfache Planungsregel für Verwaltungen:

  • Im Winter planen, mit dem Plan der Neststandorte aus den Sommerprotokollen.
  • Vor Baubeginn abklären, bei der kantonalen Jagdverwaltung für Vögel und bei der kantonalen Fachstelle für Fledermausschutz für Fledermäuse.
  • Arbeiten an Neststandorten ausserhalb der Brutzeit legen und Ersatz-Nisthilfen frühzeitig montieren.
  • Im Werkvertrag festhalten, dass Öffnungen erst nach Freigabe verschlossen werden.

Information an Mieterinnen und Mieter

Ein Kontrollplan wirkt nur halb, wenn die Mieterschaft nichts davon weiss. Drei Aushänge pro Jahr genügen:

  • Im März: Balkone ohne offene Lebensmittel und Abfallsäcke, Untersetzer leeren, Meldungen von Wespen, Ameisen und Hornissen an die Verwaltung.
  • Im Juni: Wasser in Gefässen auf Balkonen und Terrassen wöchentlich leeren, keine Tiere füttern, Nester an der Fassade nicht entfernen, auch nicht in Storenkästen.
  • Im September: Kellertüren und Velokeller geschlossen halten, Kellerabteile ohne offene Lebensmittel, Geräusche in Decken und Wänden mit Uhrzeit melden.

Dazu gehört ein klarer Meldeweg: an wen, in welcher Form, mit welchen Angaben. Je einfacher dieser Weg, desto früher kommen die Meldungen. Und je früher sie kommen, desto kleiner ist der Auftrag.

Budget: Unterhalt statt Einsatz

Konkrete Preise nennen wir hier nicht, weil sie von Grösse, Bauweise und Lage der Liegenschaft abhängen. Was sich aber sagen lässt: Ein Kontrollplan verschiebt Kosten vom Einsatz in den Unterhalt.

  • Gitter, Lochbleche, Fugen und Deckel sind einmalige Kosten, die über Jahre wirken. Sie gehören in die Unterhaltsplanung der Eigentümerschaft.
  • Die Rundgänge sind Teil der Hauswartung und lassen sich im Vertrag festhalten.
  • Ersatz-Nisthilfen sind ein kleiner Posten, der eine stillstehende Baustelle verhindert.
  • Einsätze einer Fachperson werden seltener und kleiner, weil Befunde früher auffallen.

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Quellen

  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Integrierte Schädlingsbekämpfung», https://www.bafu.admin.ch/de/integrierte-schaedlingsbekaempfung (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Grundsatz vorbeugen, beobachten, gezielt bekämpfen.
  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Ratten und Mäuse», https://www.bafu.admin.ch/de/ratten-und-maeuse (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: bleistiftdicke Öffnung, Drahtgitter 0,5 auf 0,5 Zentimeter an Kellerfenstern, Lochblech an hinterlüfteten Fassaden, Rückschnitt von Fassadenpflanzen, kurzes Lüften, Abfall und Container, Kompost mit Gitter, Kotmasse, Kurzschlüsse und Brände.
  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Wespen», https://www.bafu.admin.ch/de/wespen (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Nestbau ab Anfang Mai, Verschluss kleiner Öffnungen an Dachvorsprüngen, Rollladenkästen und Fassaden, Völker leben eine Saison, Absterben bis November oder Dezember.
  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Stechmücken», https://www.bafu.admin.ch/de/stechmuecken (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Dachrinnen und Regenwassertonnen als Brutstätten.
  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Schaben», https://www.bafu.admin.ch/de/schaben (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Bestimmung von Art und Ausmass, Kontrolle der Nachbarwohnungen und Nachbargebäude, Sprays allein reichen nicht.
  • Stadt Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Fachstelle Schädlingsprävention: «Tigermücke», https://www.stadt-zuerich.ch/de/gesundheit/gesundheitsschutz/schaedlingspraevention/haeufige-schaedlinge/tigermuecke.html (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Gefässe wöchentlich leeren oder umdrehen, Regentonnen mit Gardinenstoff und Gummiband verschliessen.
  • Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonales Laboratorium: «Asiatische Tigermücke, Überwachung und Bekämpfung im Kanton Basel-Stadt 2024», https://media.bs.ch/original_file/5d6be4e57b2b43e1cde3dad5351aca0af1d94a3a/2024-tigermuecke-0.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: 40 Inspektionen bei Betrieben, Wohngenossenschaften und Mehrfamilienhäusern mit meist fehlenden oder ungenügenden Massnahmen, Bekämpfungspflicht in den Zonen auch auf privatem Grund, Überwachung durch das Swiss TPH.
  • Kanton Aargau: «Asiatische Hornisse», https://www.ag.ch/de/themen/umwelt-natur/neobiota/invasive-tierarten-%28neozoen%29/asiatische-hornisse (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Primärnester im Frühling unter Vordächern, an Garagen und Unterständen, Jungköniginnen im Herbst, Meldung auf der nationalen Plattform.
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/506_506_506/de (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Art. 5 Abs. 1 Bst. k (Schonzeit Steinmarder vom 16. Februar bis 31. August), Art. 12 Abs. 3 (kantonale Selbsthilfemassnahmen).
  • Schweizerische Vogelwarte Sempach: «Vogelnester an Gebäuden: Was tun?», https://www.vogelwarte.ch/de/ratgeber/gebaeudebruten/ und «Bruten in Storenkästen», https://www.vogelwarte.ch/de/ratgeber/bruten-in-storenkaesten/ (beide abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: Schutz des Brutgeschäfts, Schutz mehrjähriger Nester, Ersatz nach Rücksprache mit der kantonalen Jagdverwaltung, Verschluss von Storenkästen zwischen Oktober und Januar.
  • Bundesamt für Umwelt BAFU: «Gebäude vogel- und fledermausfreundlich sanieren» (2025), https://www.vogelwarte.ch/wp-content/uploads/2025/05/UI-2505-D_Gebaeude_Vogel-Fledermausfreundlich_sanieren.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026). Verwendet für: 30 Fledermausarten nach Anhang 3 NHV geschützt, Schutz von Wochenstuben, Verantwortung von Eigentümerschaft, Bauherrschaft und Baufachpersonal, Besiedlung von Ersatzstandorten über mehrere Jahre.

Häufige Fragen

Wie oft sollte der Abwart die Liegenschaft auf Schädlinge kontrollieren?

Vier Rundgänge pro Jahr haben sich bewährt: im Frühling vor der Saison der fliegenden Arten, im Sommer zur Beobachtung, im Herbst für die Zugänge und im Winter im Estrich und im Keller. Bei Liegenschaften mit Gastronomie oder Lebensmittellager kann ein dichterer Rhythmus nötig sein.

Darf der Hauswart selbst Köder oder Fallen auslegen?

Für eine Liegenschaft empfiehlt sich, dass der Hauswart beobachtet, dokumentiert und kleine bauliche Mängel behebt, aber keine Köder oder Biozide einsetzt. Die Bekämpfung gehört in die Hände einer Fachperson mit Fachbewilligung für die berufliche Verwendung von Biozidprodukten, die in der Schweiz zugelassene Produkte nach Gebrauchsanweisung anwendet.

Wann darf ein Storenkasten verschlossen werden, in dem Vögel gebrütet haben?

Die Schweizerische Vogelwarte nennt den Zeitraum zwischen Oktober und Januar und empfiehlt, den verlorenen Brutplatz mit einem Nistkasten zu ersetzen. Während der Brut wird nichts verändert.

Wer bezahlt die Kontrolle im Stockwerkeigentum?

Kontrollen und Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen wie Estrich, Keller, Fassade und Müllraum betreffen in der Regel die Gemeinschaft und werden über deren Unterhalt geplant. Was im Sonderrecht einer Einheit liegt, betrifft die jeweilige Eigentümerin oder den jeweiligen Eigentümer. Massgebend sind Reglement und Beschlüsse der Gemeinschaft.

Was tun, wenn in einer Wohnung Schaben gemeldet werden?

Die Verwaltung behandelt die Meldung als Meldung für das Haus. Das BAFU empfiehlt, Art und Ausmass zu bestimmen und Nachbarwohnungen zu kontrollieren; Sprays allein reichen nicht. Die Fachperson erhält den Auftrag, angrenzende Wohnungen und gemeinsame Schächte einzubeziehen.

Muss die Liegenschaft etwas gegen die Tigermücke tun?

Wasserstellen auf den Gemeinschaftsflächen zu vermeiden ist überall sinnvoll. In Kantonen mit Bekämpfungszonen kann es verpflichtend sein: Der Kanton Basel-Stadt etwa schreibt in seinen Zonen die Bekämpfung auch auf privatem Grund vor und hat dort Mehrfamilienhäuser kontrolliert. Fragen Sie bei der kantonalen Stelle nach, ob Ihre Liegenschaft in einer solchen Zone liegt.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Fassadensanierung?

Ausserhalb der Brutzeit der Vögel, die an der Fassade nisten, und nach einer Abklärung mit der kantonalen Jagdverwaltung und, falls Fledermäuse vorkommen, mit der kantonalen Fachstelle für Fledermausschutz. Die Planung beginnt am besten im Winter, mit dem Plan der Neststandorte aus den Sommerprotokollen.

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