Zum Inhalt springen
Hausana

Vorbeugung

Bettwanzen nach der Reise: Gepäck, Wäsche und was im Mehrfamilienhaus gilt

Nach einer Reise verhindern Sie eine Einschleppung von Bettwanzen, indem Sie das Gepäck ausserhalb der Wohnräume auspacken, alle Textilien bei 60 °C waschen oder im Tumbler heiss trocknen und das, was keine Hitze verträgt, mehrere Tage bei minus 18 °C einfrieren. Der leere Koffer wird abgesaugt und nicht im Schlafzimmer gelagert. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, kommen drei Fragen dazu: wie Sie die gemeinsame Waschküche und das Kellerabteil nutzen, ohne Nachbarn zu gefährden, wann Sie die Verwaltung informieren und wer was bezahlt.

Bild zum Umfeld - gepflegter Innenraum, ruhige Arbeit (kein Insektenfoto)

Warum die Wohnungstür die entscheidende Stelle ist

Dieser Beitrag beginnt dort, wo die Reise endet: an der Wohnungstür. Er ist für Mieterinnen und Mieter, Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer, Verwaltungen und Hauswartungen geschrieben, die wissen wollen, was nach der Heimkehr in welcher Reihenfolge zu tun ist und wer in einer Liegenschaft wofür zuständig ist.

Das Bundesamt für Umwelt hält fest, dass Bettwanzen meist aus den Ferien oder von Geschäftsreisen über Gepäckstücke nach Hause eingeschleppt werden. Wo das Gepäck nach der Rückkehr zuerst abgestellt und geöffnet wird, entscheidet deshalb darüber, ob einzelne mitgereiste Tiere einen Weg ins Schlafzimmer finden oder nicht.

Die Gewichte sind ungleich verteilt. Ein Koffer, der direkt neben das Bett gestellt und dort ausgepackt wird, bringt mögliche Tiere genau an den Ort, den sie suchen: dunkle Ritzen in der Nähe eines schlafenden Menschen. Ein Koffer, der auf dem Balkon geöffnet wird, dessen Inhalt direkt in die Waschmaschine geht und der danach abgesaugt im Keller steht, lässt ihnen kaum eine Gelegenheit.

Im Mehrfamilienhaus kommt eine zweite Ebene hinzu. Das Merkblatt des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt beschreibt, dass sich Bettwanzen nach der Einschleppung langsam ausbreiten und dass die Verbreitung von Wohnung zu Wohnung innerhalb einer Liegenschaft möglich ist, aber nur bei einer grossen Population und fehlendem Primärwirt erfolgt. Für Sie als Bewohnerin oder Bewohner heisst das: Ein früh unterbrochener Weg bleibt Ihre private Sache. Ein übersehener Befall, der wächst, kann zur Sache des ganzen Hauses werden.

Die Bestimmung von Bettwanzen, also wie Tier, Kot und Stiche aussehen und womit sie verwechselt werden, behandeln wir im Beitrag Bettwanzen im Mehrfamilienhaus erkennen. Hier geht es um die Routine, die verhindert, dass es so weit kommt.

Die Schleuse: wo Sie in einer Wohnung ohne Garten auspacken

Das BAFU empfiehlt, das Reisegepäck nach der Rückkehr auf dem Balkon auszupacken und gut auszuschütteln. Das Basler Merkblatt nennt die Waschküche oder den Balkon, die Stadt Zürich spricht nach einer Übernachtung in einem verwanzten Zimmer davon, das Gepäck im Freien auszupacken. Gemeinsam ist allen drei Empfehlungen: ein Ort ausserhalb der Wohn- und Schlafräume, mit glattem Boden und ohne Polster.

Nicht jede Wohnung hat einen Balkon. Die Reihenfolge der Möglichkeiten, von der besten zur noch brauchbaren:

  • Balkon, Terrasse, Sitzplatz. Eine helle Plane oder ein altes Leintuch auf dem Boden macht sichtbar, was herausfällt. Kleider werden über dem Wäschesack ausgeschüttelt, nicht über der Pflanze des Nachbarn.
  • Badezimmer mit Fliesenboden. Die Badewanne oder die Dusche bietet glatte Flächen ohne Ritzen. Packen Sie dort aus und legen Sie die Textilien direkt in einen Sack, der bis zur Waschmaschine geschlossen bleibt.
  • Eingangsbereich mit Steinboden. Möglich, wenn kein Teppich und keine Garderobe mit Mänteln unmittelbar daneben liegt.
  • Eigenes Kellerabteil oder Garage. Brauchbar zum Auspacken, wenn der Boden glatt ist. Zur Lagerung des Koffers siehe den Abschnitt zum Keller weiter unten.

Kein guter Ort ist das Schlafzimmer, auch nicht «nur kurz», und kein guter Ort ist das Sofa. Wer den Grundriss seiner Wohnung im Kopf durchgeht, findet meist eine Ecke, die als Schleuse taugt. Unser Wohnungsplan hilft, Raum für Raum zu sehen, welche Zonen für Schädlinge heikel sind und welche nicht.

Die Wäsche: Temperaturen und Dauer, die belegt sind

Zur Wäsche gibt es viele Zahlen, die im Umlauf sind. Die folgenden stammen von drei öffentlichen Stellen in der Schweiz, mit ihrer jeweiligen Formulierung. Sie weichen in Details voneinander ab; wo das der Fall ist, steht es dabei.

Waschen, Tumbler und Tiefkühler: Angaben von BAFU, Stadt Zürich und Basel-Stadt
VerfahrenAngabeQuelleGeeignet für
Waschenbei 60 °CBAFU; Basel-StadtBettwäsche, Baumwolle, Sportkleider, die 60 °C vertragen
Waschenbei 60 °C während 30 MinutenStadt Zürichwie oben, mit Angabe der Mindestdauer
Waschenzweimal hintereinander bei 40 °CStadt ZürichTextilien, die 60 °C nicht vertragen, aber 40 °C
Tumblerbei 45 °C während 30 MinutenStadt Zürich; Basel-Stadt nennt 45 °CTextilien, die im Tumbler getrocknet werden dürfen, auch ungewaschen
Tiefkühlermehrere Tage bei minus 18 °CBAFUwas keine Hitze verträgt
Tiefkühlermehrere Tage bei minus 17 °CStadt Zürichwie oben
Tiefkühler10 Stunden bei minus 18 °C, in einem dicht verschlossenen PlastiksackBasel-Stadtwie oben

Unsere Empfehlung aus dieser Tabelle ist einfach: Wählen Sie bei der Kälte die längere Angabe. Die Angaben von BAFU und Stadt Zürich sprechen von mehreren Tagen, die Basler Angabe von 10 Stunden. Wer Textilien einfriert, lässt sie also mehrere Tage im Gerät, nicht über Nacht. Bei der Wärme gilt: 60 °C, wo das Etikett es erlaubt, sonst der Tumbler, sonst zweimal 40 °C.

Drei praktische Punkte, die in keiner Tabelle stehen:

  • Der Sack geht mit in die Maschine oder in den Abfall. Leeren Sie den Wäschesack direkt in die Trommel, ohne die Kleider vorher auf einer Ablage zu sortieren. Einen Plastiksack verschliessen Sie danach und entsorgen ihn mit dem Hauskehricht; einen Stoffsack waschen Sie mit.
  • Getragen und ungetragen gleich behandeln. Auch Kleider, die Sie nicht getragen haben, lagen im selben Koffer.
  • Die Beladung einhalten. Halten Sie sich an die Menge, die der Hersteller für das gewählte Programm angibt. Lieber zwei Ladungen als eine zu dichte.

Was nicht in die Maschine darf

Schuhe, Gürtel, Elektronik, Bücher, Kosmetiktaschen, Rucksäcke mit Lederteilen: Nicht alles aus dem Koffer verträgt Wasser oder Hitze. Für diese Dinge gibt es drei Wege.

  • Tiefkühler. Alles, was Kälte verträgt, kommt in einen dicht verschlossenen Plastiksack und für mehrere Tage in den Tiefkühler, wie es BAFU und Stadt Zürich für Textilien beschreiben. Elektronik mit Akku und Flüssigkeiten gehören nicht hinein.
  • Absaugen und beobachten. Schuhe und harte Gegenstände werden sorgfältig abgesaugt, besonders in Nähten und Falten, und danach einige Zeit in einem verschlossenen Sack ausserhalb der Wohnräume aufbewahrt.
  • Fachliche Behandlung. Bei grossen Gegenständen oder bei einem bestätigten Befund nennt das BAFU Sauna, Wärmezelt oder Kühlraum als Möglichkeiten, befallene Möbel zu behandeln. Das ist keine Aufgabe für den Haushalt, sondern für eine Fachperson.

Was Sie nicht tun sollten: Gegenstände mit einem Haushaltsspray einsprühen. Das BAFU hält fest, dass Insektizidsprays einen Befall nicht tilgen und dazu führen können, dass sich die Bettwanzen weiter ausbreiten. Das gilt im Koffer genauso wie im Schlafzimmer.

Die Quarantäne des Koffers

Der leere Koffer ist der Gegenstand, an den am wenigsten gedacht wird. Er hat Nähte, Reissverschlüsse, Innenfutter, Rollen und Griffe, also genau die Art von Ritzen, die Bettwanzen tagsüber aufsuchen. So behandeln Sie ihn:

  • Ausschütteln, wo Sie ausgepackt haben. Koffer offen umdrehen und über der Plane ausklopfen.
  • Absaugen. Innenfutter, Nähte, Reissverschlüsse, Aussentaschen, die Führung des Teleskopgriffs. Den Staubsaugerbeutel danach verschliessen und mit dem Hauskehricht entsorgen; bei einem beutellosen Gerät den Behälter draussen leeren.
  • Prüfen. Mit einer Taschenlampe in die Nähte leuchten. Gesucht sind kleine schwarze Punkte, helle Häutungsreste oder Tiere.
  • Lagern. Ausserhalb der Wohn- und Schlafräume, geschlossen, nicht unter dem Bett und nicht im Schlafzimmerschrank. Das Basler Merkblatt empfiehlt ausdrücklich eine Lagerung ausserhalb des Wohnbereichs.

Eine Bemerkung zu Stofftaschen und Rucksäcken: Was sich waschen lässt, wird gewaschen. Manche Reisetaschen und Rucksäcke vertragen einen Waschgang bei 40 °C; dann gilt die Zürcher Angabe von zwei Durchgängen. Was weder Wasser noch Kälte verträgt, wird abgesaugt und bleibt länger in einem verschlossenen Sack ausserhalb der Wohnung.

Die gemeinsame Waschküche: Rücksicht ohne Panik

In vielen Schweizer Mehrfamilienhäusern gibt es keine Waschmaschine in der Wohnung, sondern eine gemeinsame Waschküche mit Reservationsplan. Das Basler Merkblatt nennt die Waschküche ausdrücklich als möglichen Ort zum Auspacken. In einem Haus mit vielen Parteien stellt das die Frage, wie Sie dabei auf die anderen Rücksicht nehmen.

Die Antwort ist eine Frage der Handgriffe, nicht der Angst. Eine vorsorgliche Wäsche nach einer Reise ist kein Befall, und niemand muss davon wissen. Es genügt, den Weg sauber zu halten:

  • Geschlossen transportieren. Die Wäsche geht im verschlossenen Sack von der Wohnung in die Waschküche, nicht im offenen Korb.
  • Direkt in die Trommel. Nicht auf dem Tisch der Waschküche sortieren und nicht auf die Ablage neben der Maschine legen.
  • Heiss und lange genug. 60 °C, wo möglich; danach in den Tumbler, wenn das Haus einen hat, und zwar bei der Einstellung, die die Stadt Zürich nennt: 45 °C während 30 Minuten.
  • Nicht im Trocknungsraum aufhängen, solange nicht heiss gewaschen oder getrocknet wurde. Was nur bei 30 °C gewaschen werden kann, gehört vorher in den Tiefkühler.
  • Sack entsorgen oder mitwaschen. Nichts bleibt in der Waschküche zurück.

Anders ist die Lage, wenn Sie in Ihrer Wohnung bereits Spuren gefunden haben. Dann geht es nicht mehr um Vorsorge, sondern um einen möglichen Befall, und die Verwaltung soll davon wissen, bevor Sie mit grossen Mengen Bettwäsche durchs Treppenhaus gehen. Das BAFU hält fest, dass aus einem befallenen Zimmer keine Gegenstände ohne Behandlung entfernt werden sollten. Die Wäsche bleibt dann im verschlossenen Sack, bis mit der Fachperson geklärt ist, wie sie behandelt wird.

Kellerabteil und Estrich: warum Kälte allein nicht genügt

Viele stellen den Koffer nach der Reise in den Keller oder auf den Estrich und betrachten die Sache als erledigt. Das ist eine gute Lagerung, aber keine Behandlung. Das Basler Merkblatt erklärt den Grund: Unter einer Raumtemperatur von 13 °C wird die Entwicklung der Bettwanzen gehemmt, bei 7 °C stellen sie die Nahrungsaufnahme ein, ausgewachsene Tiere können aber Kälte über einen längeren Zeitraum ertragen und bis zu sechs Monate hungern.

Ein kühler Keller verlangsamt also, er tötet nicht. Ein Koffer, der unbehandelt im Kellerabteil steht, kann bei der nächsten Reise mitsamt seinen Gästen wieder in die Wohnung getragen werden. Und in Häusern mit Lattenverschlägen grenzen die Abteile verschiedener Parteien direkt aneinander.

Daraus folgen zwei Regeln für Keller und Estrich:

  • Erst behandeln, dann lagern. Der Koffer wird abgesaugt und geprüft, bevor er ins Abteil kommt.
  • Geschlossen lagern. Ein Koffer mit geschlossenen Reissverschlüssen, wenn möglich in einer Hülle oder einem grossen Sack, ist für den Nachbarn im Abteil daneben keine Frage.

Die Wochen danach: worauf Sie achten

Nach einer Reise, auf der Sie im Hotel etwas gesehen oder Stiche bemerkt haben, lohnt sich eine aufmerksame Zeit zu Hause. Das Basler Merkblatt beschreibt, dass Bettwanzen alle drei bis sieben Tage eine Blutmahlzeit benötigen, und das BAFU, dass sie sich schnell vermehren können. Es gibt deshalb keinen Tag, an dem man sicher sagen kann, es sei vorbei; es gibt aber einen sinnvollen Rhythmus.

Die Zeit nach der Rückkehr: was wann zu tun ist
ZeitpunktWas Sie tunWoran Sie denken
Tag der RückkehrGepäck in der Schleuse auspacken, Wäsche in verschlossenen Säcken, Koffer absaugennichts ins Schlafzimmer tragen
Die Tage danachWäsche heiss waschen oder trocknen, Empfindliches in den TiefkühlerGefriergut mehrere Tage im Gerät lassen
Die ersten Wochenbeim Bettenmachen einen Blick auf Matratzennähte und KopfteilStiche notieren, mit Datum
Bei ZeichenSpuren fotografieren, nichts umräumen, Abklärung verlangenVerwaltung informieren, wenn Sie zur Miete wohnen

Ein Hinweis zu den Stichen: Sie sind ein Anlass zur Aufmerksamkeit, aber kein Beweis. Das BAFU hält fest, dass 20 bis 30 Prozent aller Leute nach einem Bettwanzenstich gar keine Symptome zeigen und dass sich allein aus Stichen nicht auf das verursachende Insekt schliessen lässt. Bei starken Hautreaktionen wenden Sie sich an eine Apotheke oder eine Arztpraxis; eine Diagnose stellt nur die medizinische Fachperson.

Melden oder nicht? Was das Mietrecht verlangt

Hier liegt die Frage, die sich Mieterinnen und Mieter am häufigsten stellen, oft mit einem schlechten Gefühl: Muss ich der Verwaltung sagen, dass ich vielleicht Bettwanzen aus den Ferien mitgebracht habe, wenn ich sie damit gleich auch auf die Kostenfrage bringe?

Das Obligationenrecht gibt eine klare Richtung. Nach Artikel 257g OR muss die Mieterin oder der Mieter Mängel, die sie nicht selber zu beseitigen haben, dem Vermieter melden; unterlässt sie die Meldung, haftet sie für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht. Nach Artikel 257f OR muss die Mieterschaft die Sache sorgfältig gebrauchen und auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen. Ein Befall, den eine Fachperson beheben muss, ist kein kleiner Mangel, den man nach Artikel 259 OR selbst beseitigt.

Zur Kostenfrage sagen zwei öffentliche Stellen dasselbe in unterschiedlicher Form. Das Basler Merkblatt hält fest: Wurden die Tiere aus den Ferien oder durch Second-Hand-Möbel eingeschleppt, muss die Mieterin oder der Mieter die Bekämpfung selbst bezahlen; ist die Ursache unklar und sind mindestens zwei Mietparteien betroffen, ist der Sachverhalt der Verwaltung oder der Eigentümerschaft zu melden, und bei nachvollziehbarem Fremdverschulden liegt die Verantwortung bei der Eigentümerschaft. Das BAFU schreibt, dass es Aufgabe der Hausverwaltung ist, eine Bekämpfung zu organisieren und zu bezahlen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wie die Bettwanzen ins Haus gelangt sind.

Daraus ergibt sich eine nüchterne Abwägung. Eine vorsorgliche Wäsche nach einer Reise ist keine Meldung wert. Ein Verdacht in der eigenen Wohnung, also Spuren oder wiederkehrende Stiche, ist es, und zwar früh. Ein früh gemeldeter Befall in einer Wohnung ist eine überschaubare Sache. Ein verschwiegener Befall, der sich auf Nachbarwohnungen ausdehnt, kann teuer werden, und die Haftung aus Artikel 257g OR knüpft genau an das Unterlassen der Meldung an. Ob am Ende Sie oder die Eigentümerschaft die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab; im Zweifel klärt das eine Schlichtungsbehörde oder eine Rechtsberatung.

So kann eine Meldung an die Verwaltung aussehen

«Guten Tag, ich bin am [Datum] von einer Reise zurückgekehrt. Seit [Datum] finde ich an der Matratze im Schlafzimmer kleine schwarze Punkte und habe Stiche. Fotos liegen bei. Ich habe nichts umgeräumt und nichts gesprüht. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie vorgehen möchten und ob ich eine Fachperson beiziehen soll. Freundliche Grüsse, [Name, Wohnung].»

Wer im Haus was übernimmt

In einer Liegenschaft sind mehrere Personen beteiligt, und jede hat eine eigene Rolle. Die folgende Übersicht betrifft den Fall, dass nach einer Reise ein Verdacht in einer Wohnung entsteht.

Rollen nach einem Reiseverdacht im Mehrfamilienhaus: Aufgabe, Dokumentation und Grenzen der Eigeninitiative
RolleWas sie übernimmtWas sie dokumentiertWas sie nicht eigenmächtig tut
Mieterin, MieterGepäck- und Wäscheroutine, schriftliche Meldung bei VerdachtReisedaten, Fotos der Spuren mit Datum, Stiche mit DatumSpray einsetzen, Matratze durchs Treppenhaus tragen, Möbel in andere Räume umziehen
VerwaltungMeldung aufnehmen, Fachperson beiziehen, Nachbarparteien abfragen, wenn der Befund das nahelegtEingang der Meldung, Befund der Fachperson, betroffene Einheiten, Offerte, NachkontrolleKosten zuweisen, bevor die Ursache geklärt ist; das ganze Haus alarmieren ohne Befund
EigentümerschaftAuftrag und Kostenentscheid, wenn die Ursache unklar ist oder mehrere Parteien betroffen sindEntscheid, Auftrag, RechnungBehandlung einer einzelnen Wohnung anordnen, wenn die Nachbarwohnungen offen betroffen sind
Hauswartung, AbwartZugang zu Waschküche, Keller und Entsorgung organisieren, Hausordnung erklärenDatum von Zugängen und Entsorgungengefundene Gegenstände aus der Wohnung tragen oder selbst behandeln
Nachbarschafteigene Beobachtungen der Verwaltung meldenStiche oder Spuren mit DatumVermutungen im Haus verbreiten, wer «es mitgebracht» hat

Zwei Punkte aus dieser Tabelle sind besonders wichtig. Erstens: Das BAFU rät, in Erfahrung zu bringen, ob auch Nachbarwohnungen betroffen sind, und hält fest, dass sich bei mehreren befallenen Wohnungen alle betroffenen Mieterinnen und Mieter an die Hausverwaltung wenden und eine Bekämpfung durch eine Fachfirma verlangen sollen. Zweitens: Taktvolles Nachfragen erleichtert die Zusammenarbeit. Wer in der Nachbarschaft nach Stichen fragt, statt nach Bettwanzen, bekommt ehrlichere Antworten.

Für Verwaltungen mit vielen Liegenschaften lohnt sich ein festes Vorgehen für solche Meldungen. Auf unserer Seite für Betriebe und Liegenschaftsverwaltungen beschreiben wir, wie eine koordinierte Behandlung über mehrere Wohnungen abläuft.

Stockwerkeigentum und vermietete Ferienwohnung im Haus

Wer im Stockwerkeigentum wohnt, ist für die eigene Einheit selbst zuständig: Die Gepäck- und Wäscheroutine, der Entscheid für eine Fachperson und die Kosten in der eigenen Wohnung liegen bei Ihnen. Gemeinsam genutzte Räume wie Waschküche, Keller und Treppenhaus betreffen dagegen die Gemeinschaft. Zeigt sich dort etwas, gehört die Information an die Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, die über das weitere Vorgehen entscheidet. Die genaue Verteilung regeln das Reglement und die Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft.

Ein Sonderfall verdient eine eigene Bemerkung: die Wohnung im Haus, die als Ferienwohnung an wechselnde Gäste vermietet wird. Das Basler Merkblatt nennt Wohneinheiten mit hoher Fluktuation der Bewohnerinnen und Bewohner ausdrücklich als Orte, an denen es leicht zu einer Ein- und Verschleppung von Bettwanzen kommen kann. Für die Vermieterin einer solchen Wohnung bedeutet das:

  • eine kurze Kontrolle von Matratzennähten, Kopfteil und Schlafsofa bei jedem Gästewechsel, mit Notiz;
  • glatte, leicht zu kontrollierende Gepäckablagen statt Polsterhocker;
  • Bettwäsche bei 60 °C, wie es die Behörden empfehlen;
  • eine klare Regel in der Hausordnung oder im Gästehandbuch, wo Gepäck abgestellt wird;
  • bei einem Fund die Information der Verwaltung, weil die Wohnung Teil eines Hauses ist.

Für Gäste, die im Hotel oder in einer Ferienwohnung etwas finden, haben wir an dieser Stelle keinen Rat zu den Rechten vor Ort: Unser Thema ist das Zuhause und die Liegenschaft.

Wann Sie Hilfe holen sollten

Die Routine nach der Reise ist eine Vorbeugung, die Sie selbst gut erledigen. Sobald in der Wohnung Zeichen auftreten, Kotpunkte an der Matratze, Häutungsreste, Tiere oder wiederkehrende Stiche, die zu solchen Spuren passen, ist es Zeit für eine Fachperson. Das BAFU hält fest, dass die Bekämpfung in der Regel nicht ohne eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma gelingt und dass es sinnvoll ist, möglichst früh Kontakt aufzunehmen. Seine Seite zur integrierten Schädlingsbekämpfung erklärt den Grund: Je weiter fortgeschritten ein Befall ist, desto schwieriger und teurer wird die Bekämpfung.

Eine Fachperson mit der Fachbewilligung für die berufliche Verwendung von Biozidprodukten beginnt mit einer Befallsaufnahme, klärt, ob Nachbarwohnungen betroffen sein könnten, und erstellt eine schriftliche Offerte. Eingesetzt werden je nach Lage Wärme, Kälte, Dampf und in der Schweiz zugelassene Produkte, nach Gebrauchsanweisung angewendet. Tritt nach der Behandlung erneut etwas auf, folgt ein zweiter Durchgang gemäss schriftlicher Offerte. Was eine Behandlung kostet, hängt von der Zahl der Räume, der Methode und der Zahl der Durchgänge ab; Richtwerte finden Sie auf der Seite Preise.

Sie können Ihre Lage schildern oder sich zuerst auf unserer Seite zu Bettwanzen einlesen. Anfragen nehmen wir entgegen: 7 Tage, 7 bis 21.30 Uhr, auch am Sonntag. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich, die Offerte ebenfalls, und das in der ganzen Schweiz: Wir übernehmen Ihre Anfrage.

Quellen

  • Bundesamt für Umwelt BAFU, «Bettwanzen», veröffentlicht am 28. April 2021, https://www.bafu.admin.ch/de/bettwanzen (abgerufen am 24. Oktober 2026): Einschleppung über Gepäck, Gepäck auf dem Balkon auspacken und ausschütteln, Kleider bei 60 °C waschen oder mehrere Tage bei minus 18 °C im Tiefkühler, Sauna, Wärmezelt oder Kühlraum für befallene Möbel, 20 bis 30 Prozent ohne Symptome, Nachbarwohnungen abklären, Hausverwaltung bei unklarer Herkunft, keine Gegenstände unbehandelt aus dem Zimmer, Sprays tilgen den Befall nicht.
  • Stadt Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Fachstelle Schädlingsprävention, Medienmitteilung «Schädlingsprävention warnt: Ferienzeit ist Bettwanzenzeit», 14. Juli 2022, https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2022/07/220714a.html (abgerufen am 24. Oktober 2026): Gepäck im Freien auspacken, Wäsche in verschlossenen Säcken, 60 °C während 30 Minuten oder zweimal 40 °C, Tumbler 45 °C während 30 Minuten, Tiefkühler minus 17 °C während mehreren Tagen.
  • Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Medizinische Dienste, «Merkblatt Bettwanzen», 2021, https://media.bs.ch/original_file/3752b9a9c4128b8b2ea88fcfab60701ea668a15e/merkblatt-bettwanzen-2021.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2026): Auspacken in Waschküche oder auf dem Balkon, Lagerung ausserhalb des Wohnbereichs, 60 °C, Tumbler 45 °C, 10 Stunden bei minus 18 °C, Entwicklung unter 13 °C gehemmt, Nahrungsaufnahme bei 7 °C eingestellt, Hungern bis sechs Monate, Blutmahlzeit alle drei bis sieben Tage, Verbreitung im Haus nur bei grosser Population, Wohneinheiten mit hoher Fluktuation, Kostentragung.
  • Obligationenrecht, SR 220, Stand am 1. Oktober 2026, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (abgerufen am 24. Oktober 2026): Art. 257f (Sorgfalt und Rücksichtnahme), Art. 257g (Meldepflicht und Haftung), Art. 259 (kleine Mängel).
  • Bundesamt für Umwelt BAFU, «Integrierte Schädlingsbekämpfung», veröffentlicht am 29. Mai 2021, https://www.bafu.admin.ch/de/integrierte-schaedlingsbekaempfung (abgerufen am 24. Oktober 2026): Vorbeugung als wirksamste und günstigste Stufe, steigende Kosten bei fortgeschrittenem Befall, Fachbewilligung für die Anwendung von Bioziden im Auftrag Dritter.

Häufige Fragen

Reicht es, die Reisewäsche bei 40 °C zu waschen?

Ein einzelner Waschgang bei 40 °C wird von den Behörden nicht genannt. Die Stadt Zürich nennt zwei Waschgänge hintereinander bei 40 °C als Alternative zu 60 °C während 30 Minuten. Wer nur 40 °C waschen kann, wäscht also zweimal oder trocknet danach im Tumbler bei 45 °C während 30 Minuten.

Wie lange muss Kleidung in den Tiefkühler?

BAFU und Stadt Zürich sprechen von mehreren Tagen bei minus 18 °C beziehungsweise minus 17 °C, das Basler Merkblatt von 10 Stunden bei minus 18 °C in einem dicht verschlossenen Sack. Wählen Sie die längere Angabe und lassen Sie die Sachen mehrere Tage im Gerät.

Darf ich nach einer Reise die gemeinsame Waschküche benutzen?

Ja. Eine vorsorgliche Wäsche ist kein Befall. Transportieren Sie die Wäsche im verschlossenen Sack, leeren Sie sie direkt in die Trommel, waschen Sie heiss und lassen Sie nichts in der Waschküche liegen. Haben Sie in der Wohnung bereits Spuren gefunden, klären Sie das Vorgehen zuerst mit der Verwaltung.

Ist der Keller ein sicherer Ort für den Koffer?

Als Lagerort ja, als Behandlung nein. Unter 13 °C wird die Entwicklung der Bettwanzen gehemmt, aber ausgewachsene Tiere ertragen Kälte lange und können bis zu sechs Monate hungern. Saugen Sie den Koffer ab und prüfen Sie ihn, bevor er geschlossen ins Kellerabteil kommt.

Muss ich der Verwaltung melden, dass ich verreist war?

Nein, eine Reise ist kein Mangel. Melden müssen Sie einen Mangel, den Sie nicht selbst beseitigen können, also einen Verdacht auf Befall mit Spuren in der Wohnung. Artikel 257g OR verpflichtet zur Meldung, und wer sie unterlässt, haftet für den Schaden, der daraus entsteht.

Wer bezahlt, wenn die Bettwanzen aus meinen Ferien stammen?

Nach dem Merkblatt von Basel-Stadt trägt die Mieterin oder der Mieter die Kosten, wenn die Tiere aus den Ferien eingeschleppt wurden. Ist die Ursache nicht nachweisbar, liegt es nach dem BAFU bei der Hausverwaltung, die Bekämpfung zu organisieren und zu bezahlen. Den Einzelfall klärt im Streit die Schlichtungsbehörde.

Hilft ein Spray in den Koffer?

Nein. Das BAFU hält fest, dass Insektizidsprays einen Befall nicht tilgen und die Tiere weiter verbreiten können. Absaugen, Hitze für die Textilien und Kälte für das Empfindliche sind die Mittel, die Sie selbst in der Hand haben.

Passende Merkblätter

Wo wir im Einsatz sind

Verwandte Beiträge

Einordnung

Eine Lage zu schildern?

Ihr Befunddossier bereitet den Einsatz vor, unverbindlich - in der ganzen Schweiz, an sieben Tagen.

Mein Problem schildernMit dem Assistenten sprechen
044 505 72 04 7 Tage, 7 bis 21.30 UhrRückruf anfordern